Haupinhalt

Spannungsfeld Parkplätze: Emmer Gemeinderat will keine Sonderregelung für Einkaufsnutzung

9. Mai 2024
Das Emmer Parlament hat sich in knapper Mehrheit für einen ergänzenden Artikel im neuen Parkplatzreglement ausgesprochen, welcher insbesondere Gewerbetreibende bevorzugen soll. Der Gemeinderat opponiert und beantragt im Sinne der Gleichbehandlung, den Artikel wieder zu streichen.

Mit der Revision der Ortsplanung erneuert die Gemeinde Emmen auch ihr Reglement über die Parkplätze aus dem Jahr 2000. Darin wird definiert, wie viele Abstellplätze für Personenwagen bei Neubauten und Umnutzungen auf privatem Grund zu erstellen sind.

Teilstück für zukunftsweisendes Mobilitätsangebot
«Der Umgang mit den privaten Abstellplätzen für Personenwagen ist eine zentrale Stellschraube, um zeitgemäss auf die verkehrlichen Herausforderungen zu reagieren», weiss Christine Bopp, Leiterin Bereich Planung bei der Gemeinde Emmen. Die Neuerungen hätten zum Ziel, sowohl für die Gemeinde als auch für die Bauherrschaft eine stimmige Anzahl Abstellplätze für Autos, Velos und Motorräder zu evaluieren und ein bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot zu schaffen. Die Anzahl der Abstellplätze richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen, der Nutzung des Grundstücks und der Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs sowie der Qualität des Fuss- und Veloverkehrs.

Weniger Parkplätze für Bewohnende
Wesentliche Änderung ist, dass bisher lediglich ein Mindestbedarf an Abstellplätzen definiert wurde. Nach oben war die Anzahl der zulässigen Abstellplätze theoretisch offen. Neu wird es sowohl eine Mindestanzahl, aber auch eine maximale Anzahl Abstellplätze geben. Die Anzahl der Abstellplätze für Autos kann von den Baugesuchstellenden innerhalb der Minimal- und Maximalwerte frei gewählt werden.

Im Rahmen des Vorschlages des Gemeinderates sowie der ersten Lesung im Emmer Parlament wurden die Minimalwerte für Bewohnende für die drei definierten Gebiete reduziert und Maximalwerte eingeführt. Das Parlament hat die Maximalwerte für die Anzahl Kundenparkplätze von Gewerbetreibenden in allen drei Gebieten im Vergleich zum Vorschlag des Gemeinderats um 10 Prozent nach oben korrigiert.

Bau- und Verkehrskommission will Besitzstand wahren
Die Bau- und Verkehrskommission BVK will für die Gewerbetreibenden einen weiteren Vorteil bewirken und das Reglement um folgenden Artikel erweitern: «Für bestehende Nutzungen gelten die neuen Vorschriften dieses Reglements nicht, solange bauliche Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder dergleichen nachweislich zu keinem wesentlichen Mehrverkehr führen.» Der geforderte Nachweis könnte mittels Verkehrsgutachten erfolgen, so der Vorschlag von Christian Blunschi, Präsident der BVK.

Die Mitte/GLP Fraktion spricht sich für die Ergänzung aus, da sie befürchtet, dass durch die neue Regelung mit Bewilligungspflicht bei bestehender Nutzung beispielsweise energetische Sanierungen bei Einkaufszentren ausgebremst würden. Dem hält der Gemeinderat entgegen, dass solche Nutzungen in der Regel der Bebauungsplanpflicht unterliegen und der gewünschte Artikel keine Anwendung finden würde.

Gemeinderat plädiert für Gleichbehandlung und Rechtssicherheit
Der Emmer Gemeinderat zeigt sich im Allgemeinen nicht einverstanden mit der Sonderregelung und beantragt dem Einwohnerrat, auf den entsprechenden Artikel zu verzichten. Die Exekutive befürchtet eine Aushebelung des neuen Parkplatzreglements, weil viele bestehende Nutzungen trotz baulichen Veränderungen zu keinem wesentlichen Mehrverkehr führen würden. Ausserdem sei unklar, was unter «keinem wesentlichen Mehrverkehr» zu verstehen sei.

«Im Sinne der Gleichbehandlung ist es von grosser Bedeutung, dass das Parkplatzreglement ohne Ausnahmen Anwendung findet», konstatiert Gemeinderat und Bau- & Umweltdirektor Andreas Roos. Alle Besitzerinnen und Besitzer sollen ihren Teil dazu beitragen, dass in der Gemeinde Emmen der Verkehr fliesst und die Verkehrsformen in einem guten Verhältnis zueinanderstehen.

Ausserdem sieht der Gemeinderat im neuen Artikel eine unzulässige Ausweitung der kantonal geltenden Besitzstandgarantie und somit sogar eine Gesetzeswidrigkeit. Wo die Bau- und Verkehrskommission ein Schlupfloch in der übergeordneten Gesetzgebung gefunden zu haben scheint, will der Gemeinderat Diskussionen und Rechtsunsicherheiten in der Anwendung und Auslegung des neuen kommunalen Parkplatzreglements von Anfang an vermeiden.

Parlamentsentscheid live verfolgen
Im Januar 2024 fand der Antrag der Bau- und Verkehrskommission in erster Lesung mit 18 zu 17 Stimmen knappe Zustimmung im Emmer Parlament. Wird es dem Gemeinderat mit seiner Argumentation in zweiter Lesung gelingen, die Waage zu kippen und den Artikel «Besitzstand» wieder aus dem Emmer Parkplatzreglement zu streichen? Erfahren Sie es aus erster Hand im Saal des Le Théâtre oder mittels Livestream der Einwohnerratssitzung vom Dienstag, 14. Mai 2024 um 13.30 Uhr. Die vollständige Traktandenliste findet sich auf der Webseite der Gemeinde Emmen.

Parkierte Autos.
Würde das neue Parkplatzreglement Gewerbetreibende von Sanierungen abhalten?