Am 15. mai 2022 hat das Schweizer Volk entschieden, in der Schweiz die erweiterte Widerspruchslösung einzuführen. Damit gilt jede Person nach dem Tod grundsätzlich als Spender oder Spenderin von Organen. Wer das nicht möchte, muss explizit widersprechen. Diese neue Regelung wird voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten. Das Thema „Organspende – Widerspruchslösung“ wirft wichtige ethische und medizinische Fagen auf. Zu beiden Schwerpunkten wird an den jeweiligen Vorträgen von den Fachpersonen Stellung genommen.