Eine Geburt ist ein freudiges Ereignis und bringt einige administrative Schritte mit sich. Hier finden Sie Informationen und Dienstleistungen rund um die Geburt und Anerkennung eines Kindes.
Erwerbstätige Mütter können für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes eine Mutterschaftsentschädigung erhalten. Die Mutterschaftsentschädigung muss mit dem offiziellen Formular angemeldet und bei jener Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge abgerechnet worden sind.
Unterhaltsverträge regeln den Unterhaltsbeitrag des Vaters zu seinen Kindern.
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