Haupinhalt

Der Gemeinderat Emmen (Exekutive) wird im Majorz gewählt. Dabei handelt es sich um eine Mehrheitswahl. Wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte aller eingegangenen gültigen Stimmen und damit das absolute Mehr erreicht, erhält das Mandat. Werden so im ersten Wahlgang nicht alle fünf Sitze belegt, kommt es zu einem allfälligen zweiten Wahlgang, in dem dann die meisten Stimmen zählen (relatives Mehr).

Der Einwohnerrat Emmen (Parlament, Legislative) und die Bürgerrechtskommission werden im möglichst korrekten Verhältnis zu ihrer proportionalen Parteistärke gewählt – also im Proporz (Verhältniswahl). Die Idee dahinter ist, dass nicht einzelne Politikerinnen und Politiker entscheidend sind, sondern die politischen Parteien (Listen) und ihre jeweiligen Programme. Die zur Verfügung stehenden Sitze werden dann gemäss den Wähleranteilen der Listen auf die einzelnen Sitze verteilt.

Blankoliste, kumulieren und panaschieren

Bei Proporzwahlen besteht die Möglichkeit, eine Wahlliste unverändert einzuwerfen. Diese Liste kann aber auch bearbeitet werden – mittels kumulieren und panaschieren. Kumulieren heisst, dass der Name eines Kandidaten oder einer Kandidatin zwei Mal auf dem Wahlzettel eingetragen wird. Auch bei vorgedruckten Wahlzetteln müssen diese Änderungen handschriftlich erfolgen. Die kumulierten Kandidierenden erhalten somit zwei Stimmen.

Panaschieren bedeutet, dass auf vorgedruckten Wahlzetteln Namen von Kandidierenden gestrichen und an deren Stelle Namen aus anderen Listen eingetragen werden. Diese Änderungen müssen ebenfalls handschriftlich vorgenommen werden. Mit der Blankoliste besteht schliesslich die Möglichkeit, sich auf einer leeren Liste eine eigene Zusammenstellung zu erarbeiten. Auch beim blanken Wahlzettel kann kumuliert werden.

Stimmabgabe an der Urne

Bei der Stimmabgabe an der Urne müssen die Listen für die Gemeinderats-, Einwohnerrats- und Bürgerrechtskommissionswahlen im Urnenbüro abgestempelt werden, ehe sie in die Urne gelegt werden. Listen ohne Kontrollstempel sind ungültig. Das Urnenbüro im Verwaltungsgebäude Gersag ist geöffnet am Wahlsonntag jeweils von 9 bis 10 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe

Wer brieflich abstimmen will, hat jeweils eine Liste pro Wahl für den Gemeinderat, den Einwohnerrat und die Bürgerrechtskommission ins amtliche Stimm- und Wahlcouvert (grün) zu legen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grauen Zustell- und Rücksendecouvert per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, in den Briefkasten beim Verwaltungsgebäude Gersag einzuwerfen oder am Schalter der Gemeindekanzlei (1. OG) abzugeben. Der Briefkasten beim Verwaltungsgebäude wird am Wahlsonntag um 10 Uhr das letzte Mal geleert.

Kontakt

Gemeindekanzlei Emmen, kanzlei@emmen.ch