Haupinhalt

Grundstückgewinnsteuern

Bei der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens ist der dabei erzielte Gewinn zu versteuern, ausser wenn ein Steueraufschubsgrund vorliegt. Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögens unterliegen der Einkommens- oder Gewinnsteuer.

Kost Michael
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 47
michael.kost@emmen.ch

 

Handänderungssteuern

Anlässlich der Veräusserung eines Grundstücks wird die Handänderungssteuer erhoben. Mit ihr wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück besteuert. Als steuer­pflichtige Handänderungen gelten der Eigentumsübergang an einem Grundstück (z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Erbgang) und der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück (z.B. Veräusserung der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft).

Kost Michael
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 47
michael.kost@emmen.ch

 

Erbschaftssteuer

Nach Annahme der Erbschaft durch die Erben erfolgt eine Erbschaftssteuerveranlagung. Der Gemeinderat ist Veranlagungsbehörde für Erbschaftssteuern (Gemeinde und Kanton). 

Schenkungen und Vorempfänge, die der Erblasser oder die Erblasserin innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tod verabfolgt hat, unterliegen ebenfalls der Erbschaftssteuerpflicht.

Teilungsamt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 04 10
teilungsamt@emmen.ch

 

Billetsteuer

Auf den Eintrittsgeldern von Veranstaltungen wird eine Billettsteuer erhoben. Veranstaltungen von regelmässig aktiven Ortsvereinen (z.B. Sportvereine, Kulturvereine) sind von der Billettsteuer befreit.

Reglement über die Billettsteuer
Das Formular zur Abrechnung der Billetsteuer kann via Online-Schalter bezogen werden

Steueramt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 30
steueramt@emmen.ch

 

Hundesteuern

Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter bzw. die Halterin bei der Wohnsitzgemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Steuer für einen Hund beträgt 120 Franken, für Hunde, die bis Ende Juni im laufenden Jahr geboren wurden, 60 Franken und für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird durch die Gemeinde Emmen erhoben. Massgebend ist die kantonale Gesetzgebung über das Halten von Hunden.

Einwohnerkontrolle
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 30
einwohnerkontrolle@emmen.ch