Haupinhalt

Die Luftreinhaltepolitik des Kantons Luzern setzt Schwerpunkte in den Bereichen Vollzug bei Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Energiesparen sowie beim Verkehr. Die Gemeinde ist zuständig für die Kontrolle von Öl- und Gasheizungen.

Luftqualität und Massnahmenplanung im Kanton Luzern

Die Luftqualität in der Zentralschweiz wird von den sechs Kantonen gemeinsam überwacht: Luftmessnetz der Innerschweiz

Die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden in der Zentralschweiz regelmässig grossräumig überschritten. Dies ist aus medizinischer Sicht problematisch, denn eine langfristige Belastung ist für die Gesundheit schädlicher als Spitzenbelastungen von kurzer Dauer. Mit welchen Massnahmen der Kanton gegen die Luftverschmutzung vorgeht, steht in der Massnahmenplanung - Kanton Luzern.

Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor Verunreinigungen. Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber/innen.

Ölfeuerungen bis 1000 kW werden alle zwei Jahre, Gasfeuerungen alle vier Jahre von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur überprüft, ob die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Dies kann im Rahmen des üblichen Heizungsservices oder durch den Kaminfeger geschehen.

Bei Holz-Zentralheizungen bis 70 kW sind alle vier Jahre CO-Messungen durchzuführen. Einzelraum-Holzfeuerungen erfordern alle zwei Jahre eine Asche- und Zustandskontrolle.

Die Betreiberinnen und Betreiber von messpflichtigen Feuerungsanlagen werden durch die Administrationsstelle aufgefordert, innert eines Kalenderjahres die Messung durch einen frei wählbaren zugelassenen Feuerungskontrolleur zu veranlassen: Feuerungskontrolle 2020 - Kanton Luzern

 

Weitere Informationen

Kontakt

Umwelt und Energie
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 44
umweltschutz@emmen.ch

Feuerungskontrolle

Gut gewartete Feuerungsanlage schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber/innen. Die Betreiberinnen und Betreiber von messpflichtigen Feuerungsanlagen werden durch die von der G…

Gut gewartete Feuerungsanlage schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber/innen. Die Betreiberinnen und Betreiber von messpflichtigen Feuerungsanlagen werden durch die von der Gemeinde beauftragte Administrationsstelle aufgefordert, innert eines Kalenderjahres die Messung durch einen frei wählbaren zugelassenen Feuerungskontrolleur zu veranlassen.

  • Ölfeuerungen bis 1000 kW werden alle zwei Jahre, Gasfeuerungen alle vier Jahre von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur überprüft, ob die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Dies kann im Rahmen des üblichen Heizungsservices oder durch den Kaminfeger geschehen.
  • Bei Holz-Zentralheizungen bis 70 kW sind alle vier Jahre CO-Messungen durchzuführen. Einzelraum-Holzfeuerungen erfordern alle zwei Jahre eine Asche- und Zustandskontrolle.

 

Kontakt Administrationsstelle

Kirchhofer Kaminfeger AG
Adi Kirchhofer
Hasenmoosstrasse 1
6023 Rothenburg

Tel. 041 281 36 86
E-Mail info@kirchhofer-kaminfeger.ch

Rauch- und Geruchsbelästigung

Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen ist vom 1. November bis 31. März generell verboten (§ 17a der kant. Umweltschutzverordnung). Zwischen dem 1. Apr…
Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserhalb von Anlagen ist vom 1. November bis 31. März generell verboten (§ 17a der kant. Umweltschutzverordnung). Zwischen dem 1. April und 31. Oktober dürfen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle ausserhalb von Anlagen verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

Über den Betrieb von Grillstationen auf Balkonen gibt unter Umständen die Hausordnung Auskunft.

Bei Belästigung durch Geruch oder Rauch ist die Gemeinde die erste Anlaufstelle. Unsere Aufgabe ist es, zunächst in einem informellen Verfahren nach Lösungen zu suchen und/oder den umweltrechtlichen Vollzug einzuleiten, falls Vorschriften verletzt werden.