Haupinhalt

Im Rahmen der Vorsorge sind Lichtemissionen durch Massnahmen an der Quelle so weit zu begrenzen, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Emmen ist eine wirksame Grundlage, um unnötige Lichtemissionen bei Aussenbeleuchtungen und Reklamen von neuen Bauprojekten zu verhindern.

Mit der Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED leistet die Gemeinde zudem einen substantiellen Beitrag zur Verminderung der Lichtverschmutzung.

Zu viel nächtliches Licht wirkt negativ auf Mensch und Natur

Nicht jede Aussenbeleuchtung beschränkt sich auf ihren Beleuchtungszweck. Oft werden zusätzlich die Umgebung und der Nachthimmel erhellt. Diese Lichtverschmutzung hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen.

Immer mehr Menschen reagieren sensibel auf Licht in der Nacht. Bereits wenig intensives Licht kann den Schlafrhythmus stören und gesundheitliche Probleme auslösen.

Auch Tiere und Pflanzen leiden. Das künstliche Licht stört nachtaktive Lebewesen und beeinflusst die innere Uhr von tagaktiven Pflanzen und Tieren. Es beeinträchtigt etwa Zugvögel, Fledermäuse, Fische, Amphibien, Insekten und sogar das Plankton in Seen.

Einfache Massnahmen für mehr Dunkelheit

Alle können einen Beitrag gegen Lichtverschmutzung leisten. Ein Sieben-Punkte-Plan hilft, mit einfachen Massnahmen unnötige Lichtemissionen zu vermeiden und dabei erst noch Energie zu sparen:

  1. Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss (Notwendigkeit)
  2. Nur so hell beleuchten, wie nötig (Intensität/Helligkeit)
  3. Möglichst warmweisse LED-Lampen < 3000 Kelvin einsetzen (Lichtspektrum/Lichtfarbe)
  4. Präzise Beleuchtung ohne Abstrahlung in die Umgebung, geeignetes Leuchtenmodell und optimale Platzierung (Auswahl/Platzierung)
  5. Von oben nach unten beleuchten, Leuchten präzise ausrichten (Ausrichtung)
  6. Beleuchtung bedarfsgerecht steuern, zeitweise abstellen oder reduzieren, Bewegungsmelder installieren (Zeitmanagement/Steuerung)
  7. Bei Bedarf zusätzlich abschirmen (Abschirmungen)

Verhinderung von Lichtemissionen bei neuen Bauprojekten

Die Gemeinde Emmen berücksichtigt bei ihren Bauprojekten und neuen Beleuchtungen auf den eigenen Liegenschaften den oben beschriebenen Sieben-Punkte-Plan.

In der neuen Bau- und Zonenordnung wurden die Vorgaben zur Vermeidung von übermässigen Lichtemissionen verschärft: Bau und Zonenreglement vom April 2024
So darf die Lichtfarbe von Beleuchtungsanlagen 3000 Kelvin nicht mehr übersteigen. Reklamen und Dauerbeleuchtungen müssen in der Nacht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ausgeschaltet werden, sofern sie nicht betriebsnotwendig sind oder Sicherheitsgründe eine Ausnahme rechtfertigen.

Bereits bewilligte Beleuchtungsanlagen sind jedoch von den verschärften Regeln nicht automatisch betroffen. Bei einer übermässigen Lichtbelästigung kann bei der Gemeinde eine Lichtbeschwerde eingereicht werden.

Neue Strassenbeleuchtung für Emmen

In den nächsten Jahren wird die Strassenbeleuchtung auf die neuste LED-Technik umgerüstet. Mit der neuen Technologie kann die Lichtstärke am Abend und in der Nacht gezielt und schrittweise reduziert werden.

 

Weitere Informationen

 

Lichtbeschwerde

Wenn Sie sich durch übermässige Lichtemissionen belästigt fühlen, empfiehlt es sich immer, zuerst das direkte Gespräch mit dem Verursacher oder der Verursacherin zu suchen. Falls ein sol…

Wenn Sie sich durch übermässige Lichtemissionen belästigt fühlen, empfiehlt es sich immer, zuerst das direkte Gespräch mit dem Verursacher oder der Verursacherin zu suchen. Falls ein solches Gespräch zu keiner Einigung führt, können Sie bei der Gemeinde eine schriftliche Beschwerde eingeben. Wir klären ab, ob Sie beschwerdeberechtigt sind und umweltrechtliche Vorschriften verletzt werden und definieren das weitere Vorgehen.

Emmen - Lichtbeschwerde einreichen