Haupinhalt

Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat der Halter bzw. die Halterin bei der Wohnsitzgemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Steuer für einen Hund beträgt 120 Franken, für Hunde, die bis Ende Juni im laufenden Jahr geboren wurden, 60 Franken und für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird durch die Gemeinde Emmen erhoben. Massgebend ist die kantonale Gesetzgebung über das Halten von Hunden.

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 30
einwohnerkontrolle@emmen.ch