Haupinhalt

Die Winterhilfe Emmen unterstützt Personen mit Wohnsitz und effektivem Aufenthalt in der Gemeinde Emmen. Unterstützt werden Einzelpersonen, Familien sowie familienähnliche Gemeinschaften. Hilfe erhalten in der Regel Personen, welche nahe am sozialen Existenzminimum leben (gemäss SKOS-Budget).

Die Hilfe ist ergänzend zu den Leistungen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen. Sie soll jedoch nicht die Sozialleistungen von dazu verpflichteten staatlichen Instanzen oder Versicherungen ersetzen. Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe werden nur Ausnahmefällen unterstützt.

Die Einzelhilfe kann aus der Übernahme von Rechnungen, Abgabe von Einkaufsgutscheinen, Bettenhilfe oder in Beratung bestehen. Je nach Verhältnissen können verschiedene Hilfeleistungen kombiniert werden. Pro Gesuch und Geschäftsjahr beträgt der Maximalbeitrag der Winterhilfe Emmen CHF 1000.00.

  • In einem Geschäftsjahr darf pro Leistungsempfänger/-in nur ein Gesuch bewilligt werden.
  • Die Winterhilfe Emmen gewährt keine Darlehen, leistet keine Sicherheiten und finanziert keine Steuerrechnungen, Geldstrafen oder ähnliche Verbindlichkeiten.
  • Die Winterhilfe Emmen übernimmt grundsätzlich keine Beiträge an Schuldensanierung auch nicht bei Krankenkassen. Im Sinne einer Ausnahme kann sich die Winterhilfe beteiligen, falls eine Beratung und Begleitung durch eine fachlich kompetente Beratungsstelle mit Einreichung eines gesicherten Finanzierungsplanes vorliegt. In diesem Fall beträgt der Maximalbetrag CHF 1000.00.
  • Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe können nicht direkt ein Gesuch einreichen.

Gesuche einreichen an:

Winterhilfe Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6020 Emmenbrücke

Spendenkonto: IBAN-Nr. CH41 0900 0000 6000 7448 5

Winterhilfe Emmen
Name
Formular_WH_Gesuch_2024_2025 (DOCX, 33.57 kB) Download 0 Formular_WH_Gesuch_2024_2025