Haupinhalt

Standort Rosenau: Schule oder Wohnraum?

12. Mai 2024
Der Gemeinderat möchte das Gebiet Rosenau für einen neuen Schulstandort nutzen, die Eigentümerschaft hingegen plant Wohnungen. Eine Einigkeit zwischen den Parteien ist (noch) nicht in Sicht. Mit dem Umzonungsantrag wird im Parlament nun ein Grundsatzentscheid gefällt.

Schule oder Wohnraum? Darum kreist die Frage hinsichtlich der zukünftigen Nutzung eines Grundstücks im Gebiet Rosenau, das sich aktuell in der Sonderbauzone Gärtnerei/Gartenbau befindet. Geht es nach dem Gemeinderat, soll auf der zwischen Themenspielplatz und kantonalem Berufsbildungszentrum gelegenen Landfläche ein neuer Schulstandort entstehen. Die private Eigentümerschaft hingegen sieht vor, auf dem Grundstück Wohnungen zu errichten. Einig ist man sich bisher nicht geworden.

Eine Umzonung würde indes in jedem Fall notwendig, zumal absehbar ist, dass sich die Nutzung an dieser Lage mittel- und langfristig nicht im Rahmen der heutigen Sonderbauzone bewegen wird. An der kommenden Einwohnerratssitzung vom 14. Mai 2024 wird hierzu ein richtungsweisender Grundsatzentscheid gefällt: In zweiter Lesung stimmen die Parlamentsmitglieder über die vom Gemeinderat beantragte Umzonung des Areals Rosenau in die Zone für öffentliche Zwecke ab.

Rückenwind aus dem Parlament
Mit Blick auf die erste Lesung des Geschäfts vor rund einem Jahr dürfte der Gemeinderat der anstehenden Ratsdebatte mit Zuversicht entgegentreten, erreichten ihn damals doch einige positive Signale aus dem Parlament: «Nachvollziehbar», «ideal» und «sinnvoll» lauteten die Schlagwörter, mit denen die Einwohnerratsmitglieder den angedachten Schulstandort Rosenau attribuierten.

«In der vertieften Auseinandersetzung mit dem Masterplan Schulinfrastruktur hat sich die Aussage konkretisiert, dass sich das Areal Rosenau ideal für die Umsetzung des erforderlichen zusätzlichen Primarschulstandorts eignet», hält die Exekutive in ihrem Bericht und Antrag (04/23) fest und führt dazu mehrere Argumente ins Feld: So liegt das Areal Rosenau in jenem Gebiet, in dem sich die Bevölkerungsentwicklung und -zunahme besonders akzentuieren wird. Zudem lässt sich mit der Nähe zu den umliegenden Sport- und Freizeitanlagen, zur bestehenden Schulanlage Gersag sowie zum Berufsbildungszentrum grosses Synergiepotential ausmachen.

Bisher keine Einigung
Für Diskussionsstoff bei allen Fraktionen sorgte indes das Enteignungsrecht, das der Gemeinderat an den Umzonungsantrag koppelt, weil die Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerschaft bisher zu keinem Ergebnis führten. Wie die Exekutive bekräftigt, werde die Gemeinde vom beantragten Enteignungsrecht nur als ultima ratio Gebrauch machen. «Das Enteignungsrecht wird nur als absolute Rückfalloption weiterverfolgt», betont der Gemeinderat. Im Vordergrund stehe weiterhin die Suche nach einem Konsens und einer partnerschaftlichen Lösung mit der Grundeigentümerschaft.

Letztere zeigt sich im Sinne einer einvernehmlichen Lösung zwar gesprächsbereit, hält aber daran fest, zumindest einen Teil des Grundstücks in die Wohnzone zu überführen. Als Kompromiss schlägt die Grundeigentümerschaft vor, im südlichen Teil der Parzelle auf rund 5000 Quadratmetern Mehrfamilienhäuser zu errichten und die verbleibende Grundstückfläche (rund 10'000 Quadratmeter) an die Gemeinde abzutreten.

Für den Gemeinderat ist dies explizit keine Option: «Der Vorschlag entspricht zum einen nicht den raumplanerischen Zielen der Gemeinde, zum anderen wäre eine qualitativ gute Schulanlage in diesem Kontext nicht realisierbar», heisst es in der Begründung. Auf den Einigungsvorschlag wird deshalb nicht eingegangen, stattdessen hält der Gemeinderat am bisherigen Vorgehen fest und macht damit abermals deutlich, dass auf dem Areal keine zusätzlichen Wohnzonen geschaffen werden sollen.

Divergierende Preisvorstellungen
Auch hinsichtlich Kaufpreis gehen die Ansichten der beiden Parteien auseinander. Die Eigentümerschaft verlangt 10,5 Millionen Franken für das ganze Land, der Gemeinderat unterbreitete gestützt auf ein externes Gutachten ein Kaufangebot über 3,4 Millionen Franken. Trotz der Diskrepanzen verfolgt die Gemeinde nach wie vor das Ziel, das Grundstück freihändig zu erwerben. «Der Gemeinderat wird den Prozess für den Landerwerb auch weiterhin partnerschaftlich mit der Grundeigentümerschaft zusammen gestalten», schreibt die Regierung.

Der anstehende Entschluss im Einwohnerrat dürfte hierbei für ein solides Fundament sorgen. Mit der Umzonung in eine öffentliche Zone wird nämlich die Frage der langfristigen Nutzung geklärt, «wodurch die Basis für die Wertermittlung der Grundstücke geschaffen wird und der Eigentümerschaft Sicherheit betreffend Absichten der Gemeinde Emmen mit diesem Grundstück gegeben werden kann», erläutert der Gemeinderat.

Die Einwohnerratssitzung vom 14. Mai 2024 findet statt im Le Théâtre und startet um 13.30 Uhr. Im Rahmen einer Testphase kann die Sitzung wiederum auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Emmen im Livestream mitverfolgt werden. Die vollständige Traktandenliste mit Direktlinks zu den einzelnen Geschäften findet sich hier.

Rosenau
Das betroffene Grundstück liegt zwischen Themenspielplatz (links im Bild) und kantonalem Berufsbildungszentrum (BBZ, rechts im Bild). (Bild: Gemeinde Emmen)