Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Reklamen und Firmenbeschriftungen sind bewilligungspflichtig. Das Reklamegesuch wird formell geprüft und erfordert eine öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Emmen erarbetet zur Zeit ein Reklamekonzept und aktuell eingereichte Reklamegesuche müssen diesem Konzept ensprechen.
Kantonale Richtlinien Reklameanlagen Stand Januar 2016
Kantonale Reklameverordnung Stand Januar 2020
Temporäre Reklamen erfordern kein Gesuchsverfahren bei der Baubewilligungsbehörde, es ist jedoch die Einwilligung des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Die zuständige Behörde bei der Gemeinde Emmen ist die Immobilienverwaltung.
Die temporären Reklamen haben den Richtlinien der Reklameverordnung des Kantons Luzern zu entsprechen.
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