Haupinhalt

Der Bereich Baubewilligungen ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen und berät private und öffentliche Bauherrschaften. Sie begleitet und überwacht zudem den Bauprozess.

Welche Bauten, Anlagen und deren Veränderungen erlaubt und welche Nutzungen zonenkonform sind, ist im Baurecht geregelt - auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Bei Unklarheiten und baurechtlichen Fragen werden Sie von uns kompetent beraten. Zu umfassenden Vorabklärungen reservieren wir gerne einen Termin für Sie.

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch

Öffnungszeiten

Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich