Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Ortsplanungsrevision: Auswirkungen auf Baugesuche |
Seit 13. Mai 2024 gelten die Vorgaben der neuen Ortsplanung gemäss § 85 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) als Planungszone. Sämtliche Bauvorhaben müssen die bestehenden wie auch die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten. Alle relevanten Infos dazu finden Sie unter qualitaet-emmen.ch. |
Baubewilligungspflicht
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist gemäss § 184 PBG, bewilligungspflichtig.
Die kantonale Wegleitung dient als Basis für die mit dem Baugesuch einzureichenden Angaben und Unterlagen. Die Plandarstellung richtet sich an der Norm sia 400 Planbearbeitung Hochbau.
Für zusätzliche Auskünfte können Sie sich an den Bereich Baubewilligungen der Gemeinde Emmen wenden.
Gesuchsunterlagen
Das kantonale elektronische Baugesuchsformular und die Anleitung Webformular dazu finden Sie unter Baugesuch und Beilagen. Bei Fragen zum Baugesuchsformular wenden Sie sich direkt an die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Tel. 041 228 51 83 oder rawi@lu.ch.
Das Baugesuchsformular und die Beilagen sind unterschrieben in physischer Form (1-fach) und ebenfalls digital in PDF-Format einzureichen. Die digitalen Unterlagen können mit Datenträgern, E-Mail (baubewilligungen@emmen.ch) oder via Datentransfer eingereicht werden.
Die digitalen Daten haben den Kriterien gemäss den Richtlinien für die Benennung digitaler Unterlagen im Baubewilligungsverfahren zu entsprechen.
Mit jedem Baugesuch ist ein aktueller Grundbuch- und ein ÖREB-Auszug beizulegen.
Ab sofort ist zusätzlich das ausgefüllte Deklarationsformular für die Berechnung der Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser mit einzureichen. Das neue Formular finden Sie unter https://www.huesler-heiniger.ch/files/pdf1/wv_se_deklaration.pdf .
Hinweis zu Planänderungen
Planänderungen sind mit klarem Änderungsverzeichnis und Datum zu versehen. Die Plandarstellung richtet sich nach § 55 Abs. 4 PBV. Geprüft und Beurteilt werden nur entsprechend beschriebene und dargestellte Änderungen.
Meldung Abbrucharbeiten oder Meldung Solaranlage
Die Meldung über den Abbruch einer Baute (§ 187 PBG) oder den Bau einer Solaranlage (§ 54 Abs. 2 lit. b PBV) unterschrieben in physischer Form (1-fach) und ebenfalls digital in PDF-Format einzureichen.
Das kantonale elektronische Formular zur Meldung Abbrucharbeiten, Meldung Solaranlage und die Anleitung Webformular finden Sie unter Baugesuch und Beilagen. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich direkt an die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), Tel. 041 228 51 83 oder rawi@lu.ch.
Energiemeldungen: Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung) in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung, eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind gemäss kantonalem Energiegesetz seit 1.1.2019 meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden.
Aktuelle Baugesuche / Planunterlagen |
Aktuelle Baugesuche und Planungen, die zurzeit öffentlich aufliegen, finden Sie unter diesem Link. |