Haupinhalt

Reklamen und Firmenbeschriftungen sind bewilligungspflichtig. Das Reklamegesuch wird formell geprüft und erfordert eine öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Emmen erarbetet zur Zeit ein Reklamekonzept und aktuell eingereichte Reklamegesuche müssen diesem Konzept ensprechen.

Kantonale Richtlinien Reklameanlagen Stand Januar 2016
Kantonale Reklameverordnung Stand Januar 2020

Temporäre Reklamen erfordern kein Gesuchsverfahren bei der Baubewilligungsbehörde, es ist jedoch die Einwilligung des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Die zuständige Behörde bei der Gemeinde Emmen ist die Immobilienverwaltung.
Die temporären Reklamen haben den Richtlinien der  Reklameverordnung des Kantons Luzern zu entsprechen.

Kontakt

Baubewilligungen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 11
baubewilligungen@emmen.ch
Gebäudemanagement
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 05 40
immobilien@emmen.ch