Der Bereich Sozialhilfe umfasst verschiedene Dienstleistungen für die Emmer Bevölkerung:
Die Alimentenfachstelle ist zuständig für die Bevorschussung von Kinderalimenten und die Inkassohilfe von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Erwachsenen gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz SHG und Sozialhilfeverordnung SHV sowie gemäss Inkassohilfeverordnung des Bundes InkHV. Sie bietet eine fachliche Beratung für Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige.
Die Persönliche Sozialhilfe ermöglicht einen schnellen Zugang zur kostenlosen Sozialberatung und unterstützt bei Fragen rund um die Themen Lebensführung, Arbeit, Finanzen Sozialversicherung und Wohnen.
Die Wirtschaftliche Sozialhilfe prüft den Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe und richtet diese monatlich gemäss den Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sowie der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung aus.
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