Haupinhalt

Naturschutz

Emmen setzt sich für eine intakte Natur und naturnahe Lebensräume ein. Wir setzen eidgenössische und kantonale Vorgaben um und tragen mit eigenen Aktionen und Projekten dazu bei, einheimische Tier- und Pflanzenarten zu fördern und ihre Lebensräume zu vernetzen.

Gemäss dem kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetz ist jede Luzerner Gemeinde verpflichtet, Naturobjekte von kommunaler Bedeutung zu inventarisieren. Im Rahmen der Revision der Ortsplanung Emmen wurden das Inventar der kommunalen Naturobjekte aktualisiert und die Verordnung zum Schutz von Naturobjekten revidiert. Seit der öffentliche Auflage vom 13. Mai bis 11. Juni 2024 sind Naturobjekte des Inventars gemäss ihrem Schutzstatus geschützt: Inventar der kommunalen NaturobjekteVerordnung zum Schutz von Naturobjekten.

Das VP fördert die Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet. Durch die Pflege resp. Neuschaffung von Hecken, Säumen, Tümpeln, Asthaufen usw. wird versucht, isolierte Lebensräume miteinander zu vernetzen und so den Austausch der verschiedenen Tierpopulationen untereinander zu ermöglichen. Das Vernetzungsprojekt wird von einer lokalen Trägerschaft, zu auch die Gemeinde gehört, betreut und umgesetzt. BFF Vernetzung - Kanton Luzern.

Feuerbrand ist eine gefährliche, hochansteckende Bakterienerkrankung der Kernobstbäume und einiger weiterer Zierpflanzen. Die Gemeinde koordiniert die Massnahmen in Zusammenarbeit mit dem Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde. Weitere Infos zur Feuerbrandbekämpfung.

Fledermäuse jagen an oder über Gewässern, in Wäldern, entlang von Hecken oder auch rund um Strassenlaternen. 12 Arten wurden schon in Emmen nachgewiesen. Emmen verfügt über eine sehr aktive Gruppe von Fledermausschützern. Alle Informationen zu Fledermäusen und über die Emmer Gruppe finden sie auf der Website Fledermausschutz Kanton Luzern.

Auch für den Wald sowie Fischerei und Jagd ist der Naturschutz erster Ansprechpartner. Wichtige Informationen zu diesen Themen finden sich auf der Website des Kantons Luzern.

 

Umweltschutz

Gemeinden spielen eine zentrale Rolle im Umweltschutz. Als Planungs- und Bewilligungsbehörden erfüllen sie wichtige Aufgaben im Vollzug des Umweltrechts. Zudem sind sie erste Anlaufstelle für Umweltanliegen der Bevölkerung zu den Themen Lärm, Luft, Licht, Gewässerschutz, Boden und Altlasten.

Sie finden umfassende Informationen zu allen Umweltthemen auf den Websites der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern und des Bundesamtes für Umwelt.

Lärmschutz

Lärmschutz ist eine Daueraufgabe. Das Umweltschutzgesetz bildet zusammen mit der Lärmschutzverordnung die Rechtsgrundlage, um Lärm durch Massnahmen an der Quelle zu bekämpfen.

Ausführliche Informationen zum Thema Lärm finden Sie auf den Websites von Bund und Kanton Luzern sowie der Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute Cercle Bruit.

Möglichkeiten zur Lärmreduktion sind der Einbau von leisen Strassenbelägen, Temporeduktionen und Lärmschutzwände. Aktuell läuft das Projekt zur Lärmsanierung von Gemeindestrassen. Aktuelle Situation: Strassenlärmkataster 2018

Die Bevölkerung von Emmen ist von Fluglärm durch den Militärflugplatz Emmen betroffen. Zuständige Behörde für den Lärmschutz ist das eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Betreiberin des Flugplatzes ist die Schweizer Luftwaffe. 

Bei Fragen und Anliegen zu Fluglärm kontaktieren Sie direkt die Fachstelle Fluglärm der Schweizer Luftwaffe: Fachstelle Fluglärm (admin.ch). Fragen und Anliegen zum Flugbetrieb im Allgemeinen können direkt beim Flugplatzkommando Emmen angebracht werden: 
058 461 32 59, triage-flpl-emm.lw@vtg.admin.chflpl-emm (admin.ch).

Durch Emmen führen die Bahnlinien von Emmenbrücke Richtung Waldibrücke und Lenzburg sowie die Nord-Süd-Achse von Basel ins Tessin. Der Schwerpunkt bei den Massnahmen gegen Bahnlärm liegt bei der Verbesserung von Rollmaterial und Schienen. Bis 2013 wurde der Bereich zwischen Chörbli und Rothenburg Dorf mit Schallschutzwänden lärmsaniert. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Verkehr (BAV): Karten Eisenbahnlärm - map.geo.admin.ch.

Viele Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe verursachen Lärm durch ihre Produktion oder die Logistik. Auch Einzelanlagen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen können Lärm verursachen. Der Kanton und die Gemeinde teilen sich die Aufsichtspflicht über die lärmemittierenden Betriebe.

Der Schiessstand im Hüslenmoos wird hälftig von der Armee und der Gemeinde betrieben. Er wurde 2009 umfassend saniert und entspricht den heute gültigen Lärmvorschriften.

Bei Baustellen müssen die Bauherrschaften und Baubewilligungsbehörden zum Schutz der Anwohnenden für lärmmindernde Massnahmen sorgen. Es gilt die Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Die Arbeitswoche auf Baustellen ist von Montag bis Samstag festgelegt. Der Samstag gilt als normaler Werktag. Die Arbeitszeit für lärmige Bauarbeiten ist von  7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, ausnahmsweise bis 19 Uhr festgelegt. Bautransporte sind von 6 bis 22 Uhr möglich. 

Viele Menschen reagieren sensibel auf Lärm in der Umgebung ihrer Wohnung und fühlen sich davon belästigt. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte, daher ist eine Beurteilung im Einzelfall notwendig. Rechtlich zwingend ist die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Sonntage sowie allgemeine und kantonale Feiertage sind Ruhetage.

Wenn Sie sich ansonsten durch Lärm belästigt fühlen, empfiehlt es sich, zuerst das direkte Gespräch mit dem Verursacher oder der Verursacherin zu suchen. Falls ein solches Gespräch nicht möglich ist oder zu keiner Einigung führt, können Sie bei der Gemeinde eine schriftliche Beschwerde einreichen. Wir klären ab, ob umweltrechtliche Vorschriften verletzt werden definieren das weitere Vorgehen.

 

 

Weitere Umweltschutzthemen

Die Luftreinhaltepolitik im Kanton Luzern setzt Schwerpunkte in den Bereichen Vollzug bei Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Energiesparen sowie beim Verkehr. Probleme bereiten heute das Ozon im Sommer und der Feinstaub im Winter. Die Luftqualität in der Zentralschweiz wird von den sechs Kantonen gemeinsam überwacht: Luftmessnetz der Innerschweiz (in-luft.ch).

Der Gemeinde obliegt im Bereich Luftreinhaltung die Kontrolle sämtlicher Öl- und Gasheizungen bis 350 kW und der Holzheizungen bis 70 kW. Die Administration der Kontrolle hat die Gemeinde Emmen an den Feuerungskontrolleur delegiert.

Meldung bei Rauch- und Geruchsbelästigung.

Künstliches Licht macht uns Menschen unabhängig vom naturgegebenen Wechsel zwischen Tag und Nacht. Gleichzeitig erhöht Kunstlicht die Sicherheit in der nächtlichen Dunkelheit. Übermässiges Kunstlicht kann jedoch nachtaktive Tiere beeinträchtigen und auch die Menschen erheblich belästigen. 

Wenn Sie sich durch übermässige Lichtemissionen belästigt fühlen, empfiehlt es sich, zuerst das direkte Gespräch mit dem Verursacher oder der Verursacherin zu suchen. Falls ein solches Gespräch zu keiner Einigung führt, können Sie bei der Gemeinde eine schriftliche Beschwerde einreichen. Wir klären ab, ob umweltrechtliche Vorschriften verletzt werden definieren das weitere Vorgehen.

Gemeinde Emmen achtet in neuen Bauprojekten darauf, dass Beleuchtungsanlagen und Reklamen keine Lichtimmissionen ausserhalb ihres Bestimmungsbereichs verursachen und die Lichtstärken am Abend reduziert werden. Dauerbeleuchtungen, die nicht zwingend notwendig sind, müssen von 22 bis 6 Uhr ausgeschaltet werden. In vielen Situationen kann die Lichtverschmutzung bereits durch kleine Massnahmen reduziert werden: Lichtimmissionen - Kanton Luzern.

Lichtverschmutzung: 5-Punkte-Check.

 

Beeinträchtigungen der Gewässer entstehen heutzutage vor allem durch bauliche Massnahmen (Begradigungen, Einengungen), durch Abtrag von Dünger und Giftstoffen aus der Landwirtschaft sowie durch Unfälle.

Den baulichen Einzwängungen versucht man mit Renaturierungen und Sicherstellung von genügend breiten Gewässerräumen in der Raumplanung entgegenzuwirken. Auch Hochwasserschutzmassnahmen müssen den Gedanken der Renaturierung in ihre Planung aufnehmen. In Emmen befindet sich das Hochwasserschutzprojekt Kleine Emme in der Umsetzung, das Hochwasserschutzprojekt Reuss in der Planung.

Meldung bei festgestellter Gewässerverschmutzung.

Der Boden wird vor allem über physikalische Effekte oder chemischen Eintrag belastet. Zu den physikalischen Effekten zählen zum Beispiel Verdichtung oder Erosion durch Bewirtschaftung oder auch die Bodenversiegelung. Zu den chemischen Einträgen zählen Belastungen durch Luftverschmutzung/Streuewirkung oder durch Unfälle. 

Der Bodenschutz ist mehrheitlich Aufgabe des Kantons: Bodenschutz - Kanton Luzern. Die Gemeinde vollzieht als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde den Bodenschutz bei Bauprojekten: Bodenschutz beim Bauen - Kanton Luzern.

Die gesetzliche Aufgabe des Kantons ist es, belastete Standorte in einem öffentlich zugänglichen Kataster zu erfassen und Massnahmen zum Schutz der Umwelt zu verlangen: Altlasten - Kanton Luzern.

 

Kontakt

Umwelt und Energie
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 44
umweltschutz@emmen.ch
Name VornameFunktionTelefonKontakt