Haupinhalt

Beeinträchtigungen der Gewässer entstehen heutzutage vor allem durch bauliche Massnahmen wie Begradigungen und Einengungen, durch den Abtrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft sowie durch Unfälle. Der Gewässerschutz liegt überwiegend in der Verantwortung des Kantons. Die Gemeinde Emmen ist zuständig für den Unterhalt der Ufer an kleineren Fliessgewässern.

Gewässerzustand

Der Zustand der Gewässer (Wasserqualität, Ökomorphologie, Gewässerbiologie, Badewasser) wird vom Kanton überwacht: Gewässerzustand - Kanton Luzern

Wasserversorgung / Abwasser

In der Gemeinde Emmen sind die Bereiche Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung für die Trinkwasserversorgung, Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung zuständig.

Gewässerunterhalt

Der bauliche Unterhalt an allen öffentlichen Gewässern obliegt dem Kanton. Für den betrieblichen Unterhalt an öffentlichen Fliessgewässern, die eine natürliche Gerinnesohlenbreite von über 15 m aufweisen, ist der Kanton verantwortlich. Für die übrigen öffentlichen Gewässer ist die Gemeinde zuständig. 

Ziel des Gewässerunterhalts ist der Hochwasserschutz sowie der Erhalt der Gewässer als Landschaftselemente und Lebensraum: Gewässerunterhalt - Kanton Luzern

Revitalisierungen / Hochwasserschutz

In den kommenden achtzig Jahren sollen im Kanton Luzern rund 300 Kilometer von insgesamt 4'000 Kilometern Fliessgewässer revitalisiert werden: Revitalisierung - Kanton Luzern

Im Rahmen der Hochwasserschutzprojekte, die Emmen betreffen, wird auch der Gewässerlebensraum aufgewertet und Erholungsraum für die Bevölkerung geschaffen.

 

Weitere Informationen

 

Kontakt

Umwelt und Energie
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 44
umweltschutz@emmen.ch

Gewässerverschmutzung

Stellen Sie eine Gewässerverschmutzung fest, kontaktieren Sie uns oder direkt die Polizei (Telefon 117). Die Polizei klärt das Ereignis ab und sichert die Beweise. Ausserhalb der Bürozei…
Stellen Sie eine Gewässerverschmutzung fest, kontaktieren Sie uns oder direkt die Polizei (Telefon 117). Die Polizei klärt das Ereignis ab und sichert die Beweise. Ausserhalb der Bürozeiten ist in jedem Fall die Polizei zuständig.

Machen Sie den möglichen Verursacher auf die Gewässerverunreinigung aufmerksam. Eventuell kann er das Zufliessen von verunreinigenden Stoffen mit einfachen Mitteln schnell unterbinden (z.B. Pumpe abstellen).