Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Im Sinne der Vorsorge ist Lärm frühzeitig zu begrenzen oder zu vermeiden. Für Strassen-, Bahn-, Flug-, Schiess-, Industrie- und Gewerbelärm gibt die Lärmschutz-Verordnung (LSV) Grenzwerte vor. Für Alltagslärm gibt es keine konkreten Grenzwerte und die Lärmsituation muss als Einzelfall beurteilt werden. In der Regel gelten werktags die Zeiträume von 12 bis 13 Uhr und ab 19 Uhr sowie die Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten bzw. Ruhetage. Als Nachtruhe gilt der Zeitraum zwischen 22 bis 6 Uhr.
Strassenlärm ist jene Lärmart, die am meisten Menschen in ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Massnahmen gegen Strassenlärm sind der Einbau von leisen Strassenbelägen, Temporeduktionen und Lärmschutzwände. Zuständig für die Lärmsanierungen sind die Strasseneigentümer Bund, Kanton und Gemeinden: Strassenverkehrslärm - Kanton Luzern. In Emmen ist die Lärmsanierung von Gemeindestrassen noch in der Umsetzung:
Die aktuellen Lärmbelastungen durch Strassenlärm können im Geoportal des Kantons nachgesehen werden: Strassenlärmkataster 2018 - Lärm - Geoportal Kanton Luzern
Die Bevölkerung von Emmen ist von Fluglärm rund um den Militärflugplatz Emmen betroffen. Zuständige Behörde für den Lärmschutz ist das eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Betreiberin des Flugplatzes ist die Schweizer Luftwaffe. Bei Fragen und Anliegen zu Fluglärm kontaktieren Sie direkt die Fachstelle Fluglärm: Fachstelle Fluglärm (admin.ch), Infoline: 0800 002 110, Kontaktformular Fluglärm (admin.ch)
Fragen und Anliegen zum Flugbetrieb im Allgemeinen können direkt beim Flugplatzkommando Emmen unter nachfolgender Telefonnummer (Mailbox) oder E-Mailadresse angebracht werden: 058 461 32 59, triage-flpl-emm.lw@vtg.admin.ch, Homepage: flpl-emm (admin.ch)
Durch Emmen führen die Bahnlinien von Emmenbrücke Richtung Waldibrücke und Lenzburg sowie die Nord-Süd-Achse von Basel ins Tessin. Der Schwerpunkt bei der Sanierung von Bahnlärm liegt bei der Verbesserung von Rollmaterial und Schienen. Im Emmen wurde der Bereich zwischen Chörbli und Rothenburg Dorf mit Schallschutzwänden lärmsaniert. Das Projekt wurde 2013 abgeschlossen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist verantwortlich für die Lärmschutzmassnahmen entlang der Eisenbahnlinien und die Lärmsanierungen: Lärmsanierung - BAV
Der Eisenbahnlärmkataster zeigt die aktuelle Belastung auf: Karten der Schweiz - Schweizerische Eidgenossenschaft - map.geo.admin.ch
Viele Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe verursachen Lärm durch ihre Produktion oder die Logistik. Eine systematische, flächendeckende Lärmerhebung gibt es nicht. Deshalb wird eine Lärmermittlung (Lärmgutachten) nur dann angeordnet, wenn die Behörden vermuten, dass die massgebenden Lärmgrenzwerte überschritten sein könnten. Dies ist der Fall bei einem Baugesuch für eine Industrie- und Gewerbeanlage oder bei einer Lärmklage aus der Bevölkerung. Der Kanton und die Gemeinden teilen sich die Aufsichtspflicht über die lärmemittierenden Betriebe: Industrie- und Gewerbelärm - Kanton Luzern
Der Schiessstand im Hüslenmoos wird hälftig von der Armee und der Gemeinde betrieben. Er wurde 2009 umfassend saniert und entspricht den heute gültigen Lärmvorschriften: Schiesslärm - Lärm - Geoportal Kanton Luzern
Baustellen liegen meistens in dicht besiedeltem Gebiet mit erhöhter Lärmempfindlichkeit. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner müssen die Bauherren und Baubewilligungsbehörden für lärmmindernde Massnahmen sorgen. So darf unter anderem die lärmige Bauphase nur von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr dauern. Bautransporte sind jedoch von 6 bis 22 Uhr möglich und der Samstag gilt als Arbeitstag: Baulärm - Kanton Luzern
Als Baubewilligungs- und Bauaufsichtsbehörde hat die Gemeinde eine zentrale Funktion bei der Begrenzung des Baulärms. Es gilt die Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): Baulärm-Richtlinie
Alltagslärm ist Lärm, der direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten von Menschen entsteht: beim Sport, auf Spielplätzen, bei Festen und Veranstaltungen, bei Gartenarbeit, im Nachtleben usw. Da es dafür keine Grenzwerte, ist jeweils eine Beurteilung im Einzelfall notwendig. Viele Lärmbelästigungen lassen sich bereits vermeiden, wenn die Ruhezeiten eingehalten werden.