Haupinhalt

Belastete Standorte und Altlasten sind die Folge des einstmals sorglosen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen in Industrie und Gewerbe oder der Entsorgung von Abfällen. Diese Standorte können Mensch und Umwelt gefährden und müssen überwacht oder saniert werden.

Der Schutz der Böden sowie der Umgang mit belasteten Böden und Standorten liegt überwiegend in der Verantwortung des Kantons. Die Gemeinde ist zuständig für den Vollzug des Bodenschutzes bei Bauprojekten.

Die Aufgabe des Kantons ist es, belastete Standorte in einem Kataster zu erfassen und Massnahmen zum Schutz der Umwelt zu verlangen.

Bodenschutz beim Bauen

Während Bauprojekten muss mit Boden so umgegangen werden, dass die Bodenfruchtbarkeit langfristig erhalten bleibt. Insbesondere soll nur so viel Boden wie nötig beansprucht werden und nur trockenen Boden befahren oder umgelagert werden. 

Die Gemeinde vollzieht als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde den Bodenschutz bei Bauprojekten: Bodenschutz beim Bauen - Kanton Luzern.

Bodenbeobachtung und Bodenkarten

Um den Boden zu schützen, sind Kenntnisse über die Eigenschaften und den Zustand der Böden nötig. Der Kanton ist zuständig für die Erhebung der Grundlagendaten.

Belastete Standorte / Altlasten

Unter belasteten Standorten versteht man Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte, welche durch Abfälle oder Schadstoffe nachweislich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit belastet sind. Solche Belastungen können in einzelnen Fällen Mensch und Umwelt gefährden. Wenn ein belasteter Standort aufgrund seiner schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden muss, spricht man von einer Altlast

Belastete Standorte im Eigentum der Gemeinde werden zur Zeit auf ihre Untersuchungs- bzw. Sanierungsbedürftigkeit untersucht.

Kontakt

Umwelt und Energie
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 44
umweltschutz@emmen.ch