Haupinhalt

Der Bereich Dienste bietet verschiedene Dienstleitungen für die Emmer Bevölkerung an:

  • Freiwillige Einkommensverwaltung. Die Freiwillige Einkommensverwaltung hilft Personen im Umgang mit Einkommen, sodass Einnahmen und Ausgaben wieder übereinstimmen.
  • Treuhanddienste. Die freiwillige Einkommensverwaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren Emmen.
  • AHV-Zweigstelle. Die Zweigstelle steht primär als Anlaufstelle für allgemeine Fragen der AHV/IV/EO-Beiträge und -Leistungen sowie für weitere Aufgaben der Ausgleichskasse Luzern zur Verfügung. Sie leistet fachliche Beratung, gibt Formulare ab, kontrolliert und leitet diese dann weiter. Sie ist für die Erfassung aller Beitragspflichtigen zuständig.
  • Pflegefinanzierung. Die Gemeinde Emmen übernimmt einen Teil der Pflegekosten, der nicht durch die obligatorische Krankenversicherung sowie den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger der Spitex abgedeckt ist. Die Gemeinde Emmen ist zuständig, wenn die betroffenen Personen ihren gesetzlichen Wohnsitz in Emmen haben.
  • Betreuungsgutscheine. Ein Betreuungsgutschein ist eine Geldleistung an Sie als Eltern für die Betreuung Ihrer Kinder im Vorschulalter.
  • Heimdepot. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, welche den Vermögens-Grenzwert von CHF 10'000.00 unterschreiten, können einen Antrag um Kostengutsprache für die Sicherstellung der Aufenthaltstaxen (Heimdepot) stellen.
  • Ausnahmebewilligung EL-Heimtaxe. Die Gemeinde Emmen kann in Ausnahmefälle den übersteigenden Anteil des Grenzwertes für die Heimtaxe (inklusive Zulagen) übernehmen.
Zusätzlich übernimmt der Bereich Dienste eine Supportfunktion für die wirtschaftliche Sozialhilfe im Bereich Buchhaltung, Administration, Finanzierungsfälle und fungiert als Kontrollstelle (internes Controlling).

Kontakt

Sozialdienste
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 04 11
sozialdienst@emmen.ch
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