Haupinhalt

Informationen

Datum
4. März 2018, 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Lokalität
Gemeindeverwaltung Emmen
Kontakt
Gemeindekanzlei Emmen

Eidgenössische Vorlagen

Neue Finanzordnung 2021

Angenommen
Formulierung
Neue Finanzordnung 2021

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,17 %
6'334
Nein-Stimmen 19,83 %
1'567
Leer
136
Ungültig
17
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)"

Abgelehnt
Formulierung
Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,88 %
2'945
Nein-Stimmen 64,12 %
5'264
Leer
25
Ungültig
17
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative "Zahlbares Wohnen für alle"

Abgelehnt
Formulierung
Volksinitiative "Zahlbares Wohnen für alle"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,47 %
3'684
Nein-Stimmen 53,53 %
4'244
Leer
70
Ungültig
19
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Kommunale Vorlagen

Teilrevision der Gemeindeordnung

Angenommen
Beschreibung
Am 04. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teilrevision der Gemeindeordnung ab.

Mit der Einführung des überarbeiteten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) wird eine Anpassung der Gemeindeordnung notwendig. Gleichzeitig wird das neue Rechnungslegungsmodell eingeführt. Dabei handelt es sich um HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2), eine Weiterentwicklung des heutigen Rechnungslegungsmodells für Verwaltungen. Damit wird die Rechnungslegung auf eine vermehrt betriebswirtschaftliche Sicht ausgerichtet, ohne die bewährten Elemente des bestehenden Modells aufzugeben. Es handelt sich nicht nur um eine Aktualisierung, sondern neue Massnahmen werden umgesetzt. Geändert werden dabei unter anderem:
  • Modernisierung der Rechnungslegung durch Annäherung an die Privatwirtschaft
  • Einführung eines Qualitätsmanagements und eines internen Kontrollsystems
  • Einführung der Geldflussrechnung
  • drei Planungsinstrumente für kurz-, mittel- und langfristige Optik
  • Erhöhung der Transparenz gegenüber Dritten
  • einfacher Vergleich der Ergebnisse von Kantonen und Gemeinden
Die Einführung von HRM2 ist eine Vorgabe des revidierten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Damit dieses Gesetz umgesetzt werden kann, muss die Gemeindeordnung angepasst werden. Gleichzeitig werden kleinere Korrekturen in der Gemeindeordnung vorgenommen, bei denen sich bereits früher übergeordnetes Recht geändert hat, jedoch die Gemeindeordnung noch nicht angepasst wurde. Zudem werden einige Artikel aus organisatorischen und orthografischen Gründen neu formuliert.

Zur Volksabstimmung kommt es, weil Änderungen der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum unterliegen. Bei der Teilrevision handelt es sich um eine Anpassung des revidierten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Es ist somit eine technische und nicht eine politische Anpassung. Der Einwohnerrat sowie der Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung, die Teilrevision der Gemeindeordnung mit einem Ja anzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Abstimmungsbotschaft "Emmenstimmt"
Formulierung
Teilrevision der Gemeindeordnung

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,82 %
6'038
Nein-Stimmen 19,18 %
1'433
Leer
275
Ungültig
18
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum

Erweiterung der Schulanlage Erlen

Angenommen
Beschreibung
Am 04. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Erweiterung der Schulanlage Erlen mit Trakt 4 ab.

Die Schülerzahlen in Emmen steigen. Dies liegt insbesondere an der steigenden Geburtenrate, aber auch an Familien, die neu nach Emmen ziehen. In den nächsten 10 Jahren wird die Schülerzahl von 2995 auf voraussichtlich 4020 Lernende anwachsen. Deshalb braucht die Volksschule Emmen dringend weiteren Schulraum.

Die Gemeinde plant daher einen Trakt 4 auf der Schulanlage Erlen mit dem Ziel, den Schulraum und das Schulangebot in diesem Gebiet langfristig sicherzustellen. Geplant ist eine Erweiterung der Schulanlage durch einen Neubau in Massivbauweise in Kombination mit einem gebrauchten Modulbau aus Holz. So sollen ab 2020/21 zwei Kindergärten und für die Primarschule, zwölf Klassen- und sechs Gruppenzimmer entstehen. Zusätzlich werden fehlende Halbklassenräume für die Integrative Förderung sowie Räume für die Tagesstrukturen, Lehrerzimmer und eine Hauswartwohnung realisiert. Das Projekt sieht eine Investition von rund CHF 9,385 Millionen vor.

Durch die Erweiterung der Schulanlage Erlen wird dringend notwendiger Schulraum in einer hohen baulichen Qualität zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Baukredits führt zu einer Volksabstimmung. Der Einwohnerrat hat dem entsprechenden Bericht und Antrag mit 38:0 zugestimmt. Der Gemeinderat sowie der Einwohnerrat empfehlen der Stimmbevölkerung, der Erweiterung der Schulanlage mit Ja zuzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Abstimmungsbotschaft "Emmenstimmt"
Formulierung
Erweiterung der Schulanlage Erlen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 76,02 %
5'956
Nein-Stimmen 23,98 %
1'879
Leer
103
Ungültig
17
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum

Teiländerung des Zonenplans und Erlass des Bebauungsplans "Neuschwand"

Angenommen
Beschreibung
Am 04. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teiländerung des Zonenplans und den Erlass des Bebauungsplans "Neuschwand" ab.

Das ehemalige Betagtenzentrum Herdschwand der Gemeinde Emmen an der Oberhofstrasse 23 und 25 ist seit 2015 in einem Neubau der Betagtenzentren Emmen AG an der Kirchfeldstrasse 27 untergebracht. Am 8. März 2015 hat die Emmer Stimmbevölkerung der Veräusserung des Grundstücks auf der Herdschwand an der Urne zugestimmt und dem Gemeinderat damit den Auftrag erteilt, den Hauptvertrag bei Erfüllung der Voraussetzungen abzuschliessen. Der Gemeinderat wurde somit verpflichtet, eine Teiländerung des Zonenplans sowie einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Diese beiden Planungsinstrumente liegen nun vor. Weitere Informationen zum Bebauungsplan "Neuschwand" und zur Teiländerung des Zonenplans finden Sie hier.

Mit dem Bebauungsplan «Neuschwand» wird sichergestellt, dass die Verdichtung qualitativ und siedlungsverträglich erfolgt. Dafür sorgen ein auf den Ort abgestimmtes ortsbauliches Konzept, hochwertige Aussenräume und ein zeitgemässes Mobilitätsangebot für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Planungsrechtlich wird das Areal von der Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) und der 5-geschossigen Geschäftszone (Gs5) in die Zone «spezielle Wohnzone» (W-S) überführt. Neben der Wohnnutzung sind auch kleinere und mittlere, nicht störende Gewerbebetriebe möglich.

Der Einwohnerrat stimmte der Teiländerung des Zonenplans sowie dem Bebauungsplan mit 30:5 Stimmen zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Daher stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teiländerung des Zonenplans sowie den Bebauungsplan «Neuschwand» ab. Der Gemeinderat sowie der Einwohnerrat empfehlen der Stimmbevölkerung, der Teiländerung des Zonenplans und dem Erlass des Bebauungsplans «Neuschwand» mit Ja zuzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Abstimmungsbotschaft "Emmenstimmt"
Formulierung
Teiländerung des Zonenplans und Erlass des Bebauungsplans "Neuschwand"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,31 %
4'262
Nein-Stimmen 43,69 %
3'307
Leer
228
Ungültig
18
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum

Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand

Angenommen
Beschreibung
Am 04. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über den frühzeitigen Rückbau der Gebäude des Betagtenzentrums Herdschwand ab.

Am 8. März 2015 sagte die Emmer Stimmbevölkerung Ja zum Vorvertrag betreffend dem Verkauf des Grundstücks Oberhofstrasse 23/25, Betagtenzentrum Herdschwand. Damit erhielt der Gemeinderat von der Stimmbevölkerung den Auftrag, das Areal des Betagtenzentrums Herdschwand zu veräussern und die ehemaligen Gebäude rückzubauen.


Der Rückbau der Gebäude auf der Herdschwand sollte möglichst schnell erfolgen. Je nachdem, wie sich der politische und planerische Prozess bis zur Realisierung des Projekts «Neuschwand» gestaltet, kann das noch mehrere Jahre dauern. Ein vorgezogener Rückbau stellt für die Gemeinde die beste Lösung dar. Es fallen keine Kosten für Unterhalt, Betrieb und Instandsetzung an und es entstehen keine Sicherheitsrisiken durch die leerstehenden Gebäude. Zahlreiche Abklärungen bezüglich Zwischennutzungen waren erfolglos. Die Gemeinde Emmen muss den Rückbau lediglich vorfinanzieren, denn der Käufer des Grundstücks wird nach Abschluss des Kaufvertrags diese Kosten rückerstatten. Der Gemeinderat hat dem Einwohnerrat einen entsprechenden Bericht und Antrag im Juli 2017 vorgelegt. Der Einwohnerrat hat diesen gutgeheissen und dem Gemeinderat den Auftrag zum vorzeitigen Rückbau erteilt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen.

Könnte der frühzeitige Rückbau nicht erfolgen, verschärft sich die finanzielle Situation der Gemeinde weiterhin, da der Unterhalt und die Instandsetzung für eine weitere temporäre Zwischennutzung sowie eine allfällige Sanierung nicht mit dem Gemeindehaushalt finanziert werden könnten. Auch bleibt das Sicherheitsrisiko durch die leerstehenden Gebäude bestehen. Für eine weitere langjährige Nutzung der Gebäude müssten mindestens CHF 32 Millionen investiert werden.

Der Einwohnerrat sowie der Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung, dem vorzeitigen Rückbau mit einem Ja zuzustimmen. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass es keinen Sinn macht, Geld in Gebäude zu investieren, die in einigen Jahren rückgebaut werden müssen, wie es die Emmer Stimmbevölkerung beschlossen hat.

Weitere Informationen finden Sie in der Abstimmungsbotschaft "Emmenstimmt"
Formulierung
Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,03 %
4'299
Nein-Stimmen 43,97 %
3'373
Leer
194
Ungültig
17
Stimmberechtigte
16'839
Stimmbeteiligung
49 %
Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbulletin vom 4. März 2018.pdf (PDF, 35.83 kB) Download 0 Abstimmungsbulletin vom 4. März 2018.pdf