Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Der Gemeinderat ist die ausführende Behörde der Gemeinde Emmen und besteht aus fünf hauptamtlichen Mitgliedern (90 % Pensum), die den fünf Direktionen vorstehen.
Zu seinen Aufgaben gehören:
Die wichtigsten Geschäfte aus dem Aufgabenbereich der Direktionen werden im Rahmen der wöchentlichen Gemeinderatssitzungen unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten / der Gemeindepräsidentin entschieden. Die Sitzungen finden jeweils am Mittwochvormittag im Verwaltungsgebäude Gersag statt und sind nicht öffentlich.
Kreditkompetenzen 2024 gemäss Gemeindeordnung (GO)
Art. 48
Der Gemeinderat beschliesst in eigener Kompetenz:
a) Kreditüberschreitungen nach § 15 FHGG (bewilligte Kreditüberschreitung)
b) Kreditübertragungen nach § 16 FHGG
Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über folgende ausgaberechtlichen Finanzgeschäfte:
a) Ausgabenvollzug im Rahmen der vom Einwohnerrat oder den Stimmberechtigten beschlossenen Sonder- und Zusatzkredite
b) Nicht vorhersehbare freibestimmbare Ausgaben, die einen Sonderkredit
je bis zu 10 % der bewilligten Kreditsumme überschreiten, höchstens jedoch bis CHF 250'000.00
c) freibestimmbare Ausgaben bis zu einem Betrag von CHF 500'000.00
d) gebundene Ausgaben
e) über Aufwände und Ausgaben für Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundstücken, Verträge über Dienstbarkeiten, Grundlasten und Baurechten, Einräumung und Ausübung von Kaufrechten, Vorkaufsrechten und Rückkaufsrechten, wenn der Wert im Einzelfall maximal bis CHF 1'000'000.00
f) gerichtliche Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche bis zu einem Streitwert von CHF 150'000.00
g) Vermietung und Verpachtung von Gemeindeliegenschaften
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Datum | Name |
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