Sitzungen 2025
Dienstag, 18. März 2025
Le Théâtre, im Gersag
Dienstag, 13. Mai 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld
Dienstag, 01. Juli 2025
Le Théâtre, im Gersag
Dienstag, 16. September 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld
Dienstag, 11. November 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld
Dienstag, 16. Dezember 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld
Der Einwohnerrat ist oberste gesetzgebende Behörde (Legislative) der Gemeinde. Er besteht aus 40 Mitgliedern und tagt in einer festgelegten Sitzordnung.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Erlass von rechtssetzenden Beschlüssen (Reglemente)
- Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
- Genehmigung von Voranschlag und Rechnung
- Erlass von Bebauungs-, Strassen- und Baulinienplänen
- Weitere Sachgeschäfte im Rahmen der Kreditkompetenzen
Die Einwohnerratssitzungen finden entweder im Le Théâtre oder im Betagtenzentrum Emmenfeld statt und sind öffentlich. Kreditkompetenzen 2024 gemäss der Gemeindeordnung (GO), Art. 14, 15 und 31:
Im Grundsatz beschliesst der Einwohnerrat über sämtliche Geschäfte, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen, vorbehältlich der Kompetenzen des Gemeinderates.
Folgende Finanzgeschäfte unterliegen dem obligatorischen Referendum (Art. 14):
- Beschluss über das Budget mit dem Steuerfuss, wenn der Steuerfuss verändert werden soll
- Erteilung einer Ausgabenbewilligung (Sonderkredit) für freibestimmbare Ausgaben, die im Einzelfall 20 % des massgebenden Steuerertrages übersteigen ab CHF 8'340'000.00
- Bewilligung von Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundstücken, Verträgen über Dienstbarkeiten, Grundlasten und Baurechten, Einräumung und Ausübung von Kaufsrechten, Vorkaufsrechten und Rückkaufsrechten, wenn der Wert im Einzelfall 30 % des massgebenden Steuerertrages übersteigen ab CHF 12'500'000.00
Folgende Finanzgeschäfte unterliegen dem fakultativen Referendum (Art. 15):
- Beschluss über das Budget mit dem Steuerfuss, sofern der Steuerfuss gleich bleibt
- Erteilung einer Ausgabenbewilligung (Sonderkredit) für freibestimmbare Ausgaben, die im Einzelfall 20 % des massgebenden Steuerbetrages nicht übersteigen bis CHF 8'340'000.00
- Beschluss über Nachtrags- und Zusatzkredit
- Bewilligung von Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundstücken, Verträgen über Dienstbarkeiten, Grundlasten und Baurechten, Einräumung und Ausübung von Kaufrechten, Vorkaufsrechten und Rückkaufsrechten, wenn der Wert im Einzelfall 30 % des massgebenden Steuerertrages nicht übersteigen bis CHF 12'500'000.00
- Übrige Geschäfte, die wertmässig 30 % des massgebenden Steuerertrages übersteigen ab CHF 12'500'000.00
Im Weiteren entscheidet der Einwohnerrat über folgende Finanzgeschäfte (Art. 31):
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts
- Genehmigung der Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite
- Erteilung von Vollmachten an den Gemeinderat zur gerichtlichen Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche mit Streitwerten von über CHF 150'000.00