Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Das Energieleitbild setzt auf einen nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Dazu gehört unter anderem umwelt- und energiegerechtes Planen, Bauen und Renovieren der gemeindeeigenen Bauten gemäss Gebäudeprogramm, sowie die Beschaffungsrichtlinien für den ökologischen Einkauf.
Basierend auf dem regionalen Teilrichtplan Wärme hat die Gemeinde Emmen ihre Energieplanung auf kommunaler Ebene vertieft und ergänzt.
Mit der Kommunalen Energieplanung Emmen werden die Grundsätze der kommunalen Energiepolitik räumlich konkretisiert. Das Planungsinstrument unterstützt durch entsprechende Gebietsfestlegungen die räumliche Koordination und Abstimmung der bestehenden und neu auszubauenden Infrastruktur der Wärmeversorgung im Siedlungsgebiet.
Durch das Ausscheiden von räumlich präzise festgelegten Massnahmengebieten wird die angestrebte Wärmeversorgung gebietsweise vorgegeben. Mit Massnahmenblättern wird nachvollziehbar aufgezeigt, welche Schritte und Abklärungen bis zur eigentlichen Umsetzung zu tätigen sind.
Als kommunaler Sachplan hat die Energieplanung Emmen behördenanweisende Wirkung; d.h. in der Behördentätigkeit (z.B. Sondernutzungsplanungen) sind die vorgesehenen Massnahmen des Energieplans zu berücksichtigen resp. soweit möglich umzusetzen.
Die kommunale Energieplanung wurde gemäss Gemeindeordnung am 7. Juni 2017 durch den Gemeinderat beschlossen und am 4. Juli 2017 vom Einwohnerrat zur Kenntnis genommen.
Erste Anlaufstelle für Fragen rund um Energie am Gebäude für die Bevölkerung von Emmen ist die Umweltberatung Luzern (Umweltberatung Luzern, Bourbaki-Panorama, Löwenplatz 11, 6004 Luzern, info@umweltberatung-luzern.ch, Tel. 041 412 32 32).
Sanierungen und Erneuerungen an Gebäuden werden mittels verschiedenen Programmen von Bund und Kanton Luzern finanziell unterstützt. Die Gemeinde Emmen bietet kein eigenes Förderprogramm an.
Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
Mit Fernwärme können Gebäude ökologisch beheizt und Warmwasser aufbereitet werden. Bei der Fernwärmeversorgung wird die Wärme für eine ganze Region zentral erzeugt. Häufig wird Abwärme verwendet, zum Beispiel aus der Verbrennung von Abfall oder von industriellen Prozessen.
Die Fernwärme Luzern AG ist der Zusammenschluss von ewl energie wasser luzern, dem Gemeindeverband REAL Recycling Entsorgung Abwasser Luzern und den Gemeinden Emmen, Buchrain, Ebikon und Root, um die ökologische Wärmeversorgung in der Region sicherzustellen. Sie bietet Informationen und ist Beratungsstelle für Privat- und Geschäftskunden.
Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft:
Neuinstallationen von zentralen Elektroheizungen sind verboten. Bestehende Elektroheizungen und -boiler mit Wasserverteilsystem müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers ist meldepflichtig. Beim Ersatz ist neu ein Anteil von 10 Prozent erneuerbarer Energie vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt ausschliesslich durch:
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt und Energie | 041 268 02 44 | umweltschutz@emmen.ch |