Haupinhalt

Staats- und Gemeindesteuer
Die Staats- und Gemeindesteuern gehören zu den Haupteinnahmequellen des Kantons und der Einwohner- und Kirchgemeinden. Wie bei der direkten Bundessteuer werden auch die Staats- und Gemeindesteuern für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben benötigt.

Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Bundes. Die Geldleistungen werden für die Bewältigung der Aufgaben benötigt. Als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der direkten Bundessteuer auf natürliche Personen dient das Einkommen des laufenden Jahres.

Berechnung
Im Kanton Luzern werden die einzelnen Steuern (z.B. Staatssteuern, Gemeindesteuern, etc.) in Bezugseinheiten berechnet. Auf der Veranlagungsverfügung wird der Betrag je Einheit in CHF ausgewiesen. Dieser Betrag ist mit der Bezugseinheit zu multiplizieren.

Die Gemeindesteuereinheiten in Emmen im Überblick:

Steuerjahr       2020   2021    2022    2023   2024
Staatssteuer       1.70   1.70   1.60   1.60   1.60
Einwohnergemeinde       2.15   2.15   2.15   2.15   2.15
Römisch-kath. Kirchgemeinde       0.285   0.285   0.285   0.285   0.285
Evang.-ref. Kirchgemeinde       0.25   0.25   0.25   0.25   0.25
Christkath. Kirchgemeinde       0.31   0.31   0.31   0.31   0.31

Der Steuerkalkulator im Internet rechnet Ihnen die Steuerbelastung aus.

Personalsteuer
Im Kanton Luzern beträgt die Personalsteuer CHF 50 und wird ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhoben. Ehepaare bezahlen gemeinsam CHF 50.

Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, sind ab dem 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr bis am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr ersatzpflichtig. Die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer) beträgt ab dem Steuerjahr 2018 3.3‰ (bisher 4,0‰) des steuerbaren Einkommens; Minimum CHF 50 (bisher CHF 30), Maximum CHF 500 (bisher CHF 400). Ist bei einem Ehepaar nur der eine Ehepartner ersatzpflichtig, reduziert sich die Abgabe auf einen Drittel.

Seit 1. Januar 2006 besteht die Möglichkeit von der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit zu werden. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung von mindestens 40% vorliegt. Gleichzeitig darf das steuerbare Jahreseinkommen den Betrag von CHF 60'000 nicht übersteigen.

Nutzen Sie das Online-Formular als Antrag um Befreiung der Feuerwehr-Ersatzabgabe.

Steuerrechnung

Akontorechnung
Im Mai wird die Akontorechnung für das laufende Steuerjahr verschickt. Sie basiert auf Erfahrungszahlen der Vorjahre oder auf der aktuellen Steuererklärung. Die Akontorechnung ist die provisorische Berechnung für das laufende Steuerjahr. Sollte sich Ihr Einkommen und/oder Vermögen spürbar verändern, ist es zweckmässig, die Auswirkung auf die geschuldeten Steuern zu überprüfen. Nehmen Sie in diesem Falle mit uns Kontakt auf und teilen uns die neuen Faktoren mit.

Vorauszahlungen sind bereits ab Januar des jeweiligen Jahres möglich. Sollten Sie Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese hier direkt anfordern.

Schlussrechnung
Mit der Veranlagungsverfügung erhalten Sie die definitive Schlussrechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu begleichen. Sollte es nicht möglich sein den Ausstand innert dieser Frist zu begleichen, können Sie ein Stundungsgesuch einreichen.

Fälligkeiten / Zinsen
Die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Steuerjahres sind jeweils bis 31. Dezember zahlbar. Auf Vorauszahlung bzw. zu viel bezahlten Steuern wird ab Zahlungseingang ein positiver Ausgleichs-zins gewährt. Ein negativer Ausgleichszins ist für alle offenen Rechnungsbeträge ab dem jeweiligen Zahlungstermin bis zur Stellung der Schlussrechnung geschuldet. Ein Verzugszins wird belastet wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen seit Zustellung der Rechnung bezahlt wird.