Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Sie möchten die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen und interessieren sich für das Einbürgerungsverfahren? Informieren sich hier über den Antrag und die Voraussetzungen.
Die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» bietet eine geeignete Hilfe für die Vorbereitung auf das Einbürgerungsgespräch. Nun gibt es die umfassenden Informationen auch als App für Tablets und Smartphones.
Beachten Sie auch unsere Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren.
Sie haben einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren in der Schweiz. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Notwendig sind zudem drei Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Emmen während den letzten fünf Jahren vor Einreichung, wobei ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches. Sie geniessen einen guten Ruf, verständigen sich in Deutsch, pflegen Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern und interessieren sich für das Zusammenleben in der Gemeinde Emmen. Zudem respektieren Sie die Werte der Bundesverfassung und beachten die Rechtsordnung.
Wir informieren Sie gerne über die massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die Einreichung des Gesuchformulars benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:
Die nötigen Formulare können bei der Gemeindekanzlei im 1. Obergeschoss der Gemeinde Emmen bezogen werden oder Sie melden sich telefonisch bei der Geschäftsstelle Einbürgerungen für ein Gespräch.
Einbürgerungsverfahren für Ausländer/-innen
Einbürgerungsverfahren für Schweizer/-innen
Die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM ersichtlich.
Bitte beachten Sie, dass die Schweiz das Doppelbürgerrecht / die Mehrstaatlichkeit ohne Einschränkung erlaubt. Es gibt jedoch Staaten, deren Bürger und Bürgerinnen durch Einbürgerung in der Schweiz ihre Staatsangehörigkeit verlieren.
Gemäss Gemeindeordnung von Emmen entscheidet die Bürgerrechtskommission unter Berücksichtigung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer und Ausländerinnen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren.
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Kanzlei und Informatik | 041 268 02 53 | emmen@emmen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtskommission |