Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Das Teilungsamt Emmen ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Emmen hatten.
Das Teilungsamt Emmen erbringt die nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben:
Unsere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig. Wir stützen uns auf die Verordnung des Kantons Luzern über den Gebührenbezug der Gemeinden.
Weitere Informationen finden sich im Merkblatt Teilungsamt Emmen.
Neues Erbrecht – Änderungen ab 1. Januar 2023
Das über hundertjährige Erbrecht wurde mit einer Revision den heutigen Lebensrealitäten angepasst. Dabei wird speziell die Entscheidungsautonomie gestärkt, da im Zentrum der ersten Etappe der Erbrechtsrevision besonders die erhöhte Verfügungsfreiheit durch die Reduktion von Pflichtteilen steht.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Nach Inkraftsetzung des revidierten Erbrechts gelten die neuen Bestimmungen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Todes. Ist die Person vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts verstorben, so gilt das alte Recht; stirbt sie nach Inkrafttreten des neuen Rechts, so kommt das neue Recht zu Anwendung.
Bereits vorhandene letztwillige Verfügungen bleiben weiterhin gültig, auch wenn diese vor dem 1. Januar 2023 verfasst wurden. Es empfiehlt sich jedoch, die vor dem 1. Januar 2023 abgefassten Verfügungen auf deren Aktualität hin zu überprüfen – vor allem hinsichtlich der neuen Verfügungsfreiheiten.
Detaillierte erbrechtliche Beratungen sind bei einem Rechtsanwalt, Notar, Treuhandbüro, etc. einzuholen. Für allgemeine Fragen steht das Teilungsamt Emmen zur Verfügung. Letztwillige Verfügungen, die bereits beim Teilungsamt Emmen deponiert sind, können jederzeit kostenpflichtig gegen eine neue Verfügung ausgetauscht werden.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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