Haupinhalt

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wenn es um die Namenserklärungen geht.
Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz kann diese Namenserklärung entgegen nehmen. Der Wohnsitz ist nicht massgebend.

Wird beabsichtigt, den eigenen Familiennamen oder den der Kinder mittels einer Namenserklärung zu ändern, verschafft das eidgenössische Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht einen Überblick über sämtliche möglichen Namenserklärungen.

Kann die gewünschte Namensführung nicht mittels einer der erwähnten Erklärungen im Merkblatt erreicht werden, muss beim Amt für Gemeinden des Kantons Luzern, Abt. Namensänderungen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, Tel. 041 228 51 11 ein Gesuch um Änderung des Namens zu stellen.

Kontakt

Zivilstandsamt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 32
zivilstandsamt@emmen.ch