Haupinhalt

Der Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan der Gemeinde Emmen wurde am 3. Juli 2007 vom Einwohnerrat erlassen und am 12. Februar 2008 vom Regierungsrat genehmigt.

Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan

Der Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan der Gemeinde Emmen besteht aus drei Teilen:

A. Erschliessungsrichtplan
Der Erschliessungsrichtplan gemäss § 40 PBG enthält die bestehenden und die zusätzlich erforderlichen Erschliessungseinrichtungen.

B. Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan legt alle für die Groberschliessung des Baugebietes notwendigen Verkehrsanlagen (Fusswege, Trottoirs, Strassen, Parkierung) fest. Im weiteren zeigt er auf, wo und mit welchen gestalterischen Massnahmen die Sicherheit für Fussgänger, Velofahrer und Automobilsten und der Verkehrsfluss verbessert werden soll. Die Massnahmen sind in diesem Bericht samt Dringlichkeit umschrieben und im Plan dargestellt.

C. Realisierungsprogramm
Das Realisierungsprogramm listet die Massnahmen des Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan auf und zeigt den Realisierungshorizont und die Abhängigkeiten zwischen den Massnahmen auf.

Kontakt

Planung
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 25
ortsplanung@emmen.ch

Raum- und Nutzungsplanung

Die Planungsabteilung befasst sich mit den raumplanerischen Aspekten der Siedlungsentwicklung. Sie ist zuständig, dass im Rahmen der eidgenössischen und Kantonalen Gesetzgebung Gebiete u…

Die Planungsabteilung befasst sich mit den raumplanerischen Aspekten der Siedlungsentwicklung. Sie ist zuständig, dass im Rahmen der eidgenössischen und Kantonalen Gesetzgebung Gebiete und Räume unter Mitwirkung der Bevölkerung und in demokratischen Verfahren lokalisiert, abgegrenzt und mit den Nachbargemeinden und den Zielsetzungen der Region abgestimmt werden.

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