Haupinhalt

Visualisierung Bauprojekt 4Viertel (Baubereiche A4/A5)
Visualisierung Bauprojekt 4Viertel (Baubereiche A4/A5)

Bebauungspläne Seetalplatz

Aktueller Stand Bebauungspläne
Die Bebauungspläne sind rechtskräftig.
Der Luzerner Regierungsrat hat die vier Bebauungspläne am Seetalplatz sowie die Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements mit Entscheid Nr. 471 am 2. Mai 2017 genehmigt.
Medienmitteilung "Städtische Vision am Seetalplatz wird konkret" vom 29. Juni 2017.

Ausgangslage
Nach dem Hochwasser 2005 haben der Kanton Luzern, die Stadt Luzern sowie die Gemeinden Littau (seit 2010: Stadt Luzern) und Emmen Ende 2006 beschlossen, das gesamte Gebiet um den Seetalplatz zum neuen Stadtzentrum „Luzern Nord“ zu entwickeln. Ziel ist ein attraktives neues Zentrum für den Raum Luzern Nord, in dem eine markante Angebotserweiterung an qualitätsvollen Arbeitsplätzen und Wohnungen angestrebt wird. Zur Koordination der Verkehrs-, Bau-, Nutzungs-, Freiraum- und Hochwasserschutzaspekte ist ein Masterplan als gemeindeübergreifendes Planungsinstrument erarbeitet worden.
Mit den Bebauungsplänen und der Teiländerung des Nutzungsplans soll eine städtebaulich und wirtschaftlich tragfähige sowie sozialverträglich ausgerichtete und umweltgerechte Umstrukturierung, Umnutzung und Entwicklung der Areale erfolgen.

Planungsprozess
Als Grundlage für das „Stadtzentrum Luzern Nord“ entwarfen vier renommierte Architekturbüros zusammen mit weiteren Fachleuten im Rahmen eines Testplanungsverfahrens eine Vision für das neue Stadtzentrum und ein dafür geeignetes städtebauliches Konzept.
Der Vorschlag des Teams pool Architekten wurde im Rahmen eines Masterplans weiterbearbeitet. Der Masterplan übernimmt das städtebauliche Konzept und macht Aussagen zur Einteilung von Baufeldern, deren Ausnutzung, Geschossigkeiten und Nutzungsvorgaben sowie zur Erschliessung der Baufelder. Des Weiteren sind im Plan die übergeordneten Aussagen zum Verkehr und zu den Freiräumen insb. dem Hochwasserschutz integriert.
Der Masterplan wurde im Herbst 2010 mit der Unterzeichnung durch die Auftraggeberschaft (die kantonalen Dienststellen rawi, vif, immo und die kommunalen Exekutiven) sowie mit der Genehmigung durch den Grossen Stadtrat der Stadt Luzern selbstbindend für die beteiligten Partner und für die kommunale wie kantonale Verwaltung.
Mit dem Regierungsratsentscheid Nr. 471 vom 2. Mai 2017 und dem ungenutzten Ablauf der Rechtsmittelfrist, sind auch die grundeigentümerverbindlichen Bebauungspläne rechtskräftig.

Bebauungspläne
Die planungsrechtliche und grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Masterplans erfolgt mittels Bebauungsplänen. Zu jedem Bebauungsplan gehören ein Situationsplan 1:500 und Sonderbauvorschriften, die die Aussagen des Plans näher definieren und die Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen, die nicht auf einem Plan dargestellt werden können.

Bebauungsplan "Seetalplatz Ost, A1"
Situationsplan Seetalplatz Ost, A1
Sonderbauvorschriften Seetalplatz Ost, A1

Bebauungsplan "Seetalplatz Ost, B1-B3"
Situationsplan Seetalplatz Ost, B1-B3
Sonderbauvorschriften Seetalplatz Ost, B1-B3

Bebauungsplan "Seetalplatz Nord, A4/A5"
Situationsplan Seetalplatz Nord, A4/A5
Sonderbauvorschriften Seetalplatz Nord, A4/A5

Bebauungsplan "Bahnhofplatz Nord, A2/A3"
Situationsplan Bahnhofplatz Nord, A2/A3
Sonderbauvorschriften Bahnhofplatz Nord, A2/A3

Änderung Zonenplan und Bau- und Zonenreglement
Teiländerung Zonenplan Seetalplatz
Teiländerung Bau- und Zonenreglement Seetalplatz

Jeder Bebauungsplan macht zu allgemeinen und zu spezifischen Themen Festlegungen.
Die allgemeinen Festlegungen sind in allen vier Bebauungsplänen gleich und behandeln die Themen Geltendes Recht – Abweichungen, Freiraum, Erschliessung, Parkierung, Lärmschutz, Grundwasser, Energie, Entsorgungskonzept, ökologischer Ausgleich, Luftschadstoffe, Risikovorsorge, Qualitätssicherung.  
Die spezifischen Themen regeln die Besonderheiten für die einzelnen Bebauungspläne und behandeln die Themen Nutzweise, Ausnutzung, Baubereiche Hochbauten, Höhenkoten und Geschosszahlen, Geschosshöhen, Gestaltung und Dachgestaltung, Parkierung, Zwischennutzungen.

Informationen über die Entwicklungen in Luzern Nord finden Sie hier:
www.luzernnord.ch
 

Kontakt

Bopp Christine
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 25
christine.bopp@emmen.ch

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