Haupinhalt

Naturschutz liegt mehrheitlich in der Zuständigkeit des Kantons. Zahlreichen Gesetze, Verordnungen und Inventare von Bund und Kanton bilden die Grundlagen zum Erhalt und Förderung der wertvollen Lebensräume. Die Gemeinden sind verpflichtet, Naturobjekte von kommunaler Bedeutung zu inventarisieren.

Naturinventar und Naturverordnung Emmen

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung Emmen wurden das Inventar der kommunalen Naturobjekte aktualisiert und die Verordnung zum Schutz von Naturobjekten revidiert. Seit der öffentliche Auflage vom 13. Mai bis 11. Juni 2024 sind Naturobjekte des Inventars gemäss ihrem Schutzstatus geschützt.

Naturschutz im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern ist zuständig für den kantonsweiten Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Dazu gehören Artenschutzkonzepte, Pflegemassnahmen für wertvolle Biotope, Biodiversitätsbeiträgen für die Aufwertung, Schaffung und Vernetzung naturnaher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt im Landwirtschaftsgebiet sowie der Schutz und das Management von Wildtieren.

Naturschutzvereine in Emmen

Fledermäuse jagen an oder über Gewässern, in Wäldern, entlang von Hecken oder auch rund um Strassenlaternen. 12 Arten wurden schon in Emmen nachgewiesen. Emmen verfügt über eine sehr aktive Gruppe von Fledermausschützern. Alle Informationen zu Fledermäusen und über die Emmer Gruppe finden sie auf der 

 

Kontakt

Umwelt und Energie
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 44
umweltschutz@emmen.ch