Gemeinde Emmen
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Text
Kantonales Energiegesetz
Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft:
Neuinstallationen von zentralen Elektroheizungen sind verboten. Bestehende Elektroheizungen und -boiler mit Wasserverteilsystem müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers ist meldepflichtig. Beim Ersatz ist neu ein Anteil von 10 Prozent erneuerbarer Energie vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt ausschliesslich durch:
Zertifizierung nach Minergie oder
Klasse D oder besser bei der GEAK-Gesamtenergieeffizienz oder
Umsetzung einer der 11 Standardlösungen oder
Biogas-Zertifikat bei Einsatz von leitungsgebundenem Gas
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