Haupinhalt

Sitzungen 2024

Dienstag, 30. Januar 2024
Le Théâtre, im Gersag

Dienstag, 12. März 2024
Betagtenzentrum Emmenfeld
Die Sitzung im Livestream nachverfolgen

Dienstag, 14. Mai 2024
Le Théâtre, im Gersag
Die Sitzung im Livestream nachverfolgen

Dienstag, 2. Juli 2024
Le Théâtre, im Gersag

Dienstag, 17. September 2024
Betagtenzentrum Emmenfeld

Dienstag, 12. November 2024
Betagtenzentrum Emmenfeld

Dienstag, 17. Dezember 2024
Betagtenzentrum Emmenfeld

 

Sitzungen 2025

Dienstag, 18. März 2025
Le Théâtre, im Gersag

Dienstag, 13. Mai 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld

Dienstag, 01. Juli 2025
Le Théâtre, im Gersag

Dienstag, 16. September 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld

Dienstag, 11. November 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld

Dienstag, 16. Dezember 2025
Betagtenzentrum Emmenfeld

 

Der Einwohnerrat ist oberste gesetzgebende Behörde (Legislative) der Gemeinde. Er besteht aus 40 Mitgliedern und tagt in einer festgelegten Sitzordnung.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Erlass von rechtssetzenden Beschlüssen (Reglemente)
  • Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
  • Genehmigung von Voranschlag und Rechnung
  • Erlass von Bebauungs-, Strassen- und Baulinienplänen
  • Weitere Sachgeschäfte im Rahmen der Kreditkompetenzen


Die Einwohnerratssitzungen finden entweder im Le Théâtre oder im Betagtenzentrum Emmenfeld statt und sind öffentlich. Kreditkompetenzen 2024 gemäss der Gemeindeordnung (GO), Art. 14, 15 und 31:

Im Grundsatz beschliesst der Einwohnerrat über sämtliche Geschäfte, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen, vorbehältlich der Kompetenzen des Gemeinderates.

Folgende Finanzgeschäfte unterliegen dem obligatorischen Referendum (Art. 14):

  • Beschluss über das Budget mit dem Steuerfuss, wenn der Steuerfuss verändert werden soll
  • Erteilung einer Ausgabenbewilligung (Sonderkredit) für freibestimmbare Ausgaben, die im Einzelfall 20 % des massgebenden Steuerertrages übersteigen ab CHF 8'340'000.00
  • Bewilligung von Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundstücken, Verträgen über Dienstbarkeiten, Grundlasten und Baurechten, Einräumung und Ausübung von Kaufsrechten, Vorkaufsrechten und Rückkaufsrechten, wenn der Wert im Einzelfall 30 % des massgebenden Steuerertrages übersteigen ab CHF 12'500'000.00

 

Folgende Finanzgeschäfte unterliegen dem fakultativen Referendum (Art. 15):

  • Beschluss über das Budget mit dem Steuerfuss, sofern der Steuerfuss gleich bleibt
  • Erteilung einer Ausgabenbewilligung (Sonderkredit) für freibestimmbare Ausgaben, die im Einzelfall 20 % des massgebenden Steuerbetrages nicht übersteigen bis CHF 8'340'000.00
  • Beschluss über Nachtrags- und Zusatzkredit
  • Bewilligung von Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundstücken, Verträgen über Dienstbarkeiten, Grundlasten und Baurechten, Einräumung und Ausübung von Kaufrechten, Vorkaufsrechten und Rückkaufsrechten, wenn der Wert im Einzelfall 30 % des massgebenden Steuerertrages nicht übersteigen bis CHF 12'500'000.00
  • Übrige Geschäfte, die wertmässig 30 % des massgebenden Steuerertrages übersteigen ab CHF 12'500'000.00

 

Im Weiteren entscheidet der Einwohnerrat über folgende Finanzgeschäfte (Art. 31):

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts
  • Genehmigung der Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite
  • Erteilung von Vollmachten an den Gemeinderat zur gerichtlichen Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche mit Streitwerten von über CHF 150'000.00

Kontakt

Einwohnerrat
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke

Öffnungszeiten

In der Regel finden die öffentlichen Einwohnerratssitzungen an einem Dienstagnachmittag statt. Bitte beachten Sie die Sitzungsdaten und -Zeiten:

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