Haupinhalt

Die Gemeinde Emmen setzt die persönliche Sozialhilfe gemäss § 24 Absatz 1 u. 2 Sozialhilfegesetz (SHG) durch die Schaffung einer eigens dafür geschaffenen Beratungsstelle um. Dadurch ermöglicht sie Emmerinnen und Emmern, die keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, einen schnelleren Zugang zur Sozialberatung. Die Sozialberatung ist der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagert und minimiert durch konsequente Interventionen (Zugänge zu Ressourcen schaffen, Verhinderung von Notsituationen, Triage) und der Bearbeitung von komplexen Problemlagen Kosten und Leistungen der öffentlichen Hand.

In der Sozialberatung können Sie sich in Fragen rund um die Themen Lebensführung, Arbeit, Finanzen, Sozialversicherungen und Wohnen beraten lassen. Die Beratung ist für Sie da, wenn Sie sich in einer ausweglosen Situation befinden und nicht wissen, wo Ihnen der Kopf steht. Es ist eine Kurzzeitberatung, die Ihnen so rasch wie möglich und unkompliziert Unterstützung im Finden einer Lösung bietet. Das Angebot findet im freiwilligen Kontext statt und ist unentgeltlich. Die Beratenden unterstehen der Schweigepflicht.

Offene Tür (ohne Anmeldung) für ein persönliches Gespräch:
Dienstag 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Bei Familienfragen wenden Sie sich bitte an die regionale Jugend- und Familienberatung.

Kontakt

Persönliche Sozialhilfe
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 04 11
E-Mail psh@emmen.ch