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Gut gewartete Feuerungsanlage schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber/innen. Die Betreiberinnen und Betreiber von messpflichtigen Feuerungsanlagen werden durch die von der Gemeinde beauftragte Administrationsstelle aufgefordert, innert eines Kalenderjahres die Messung durch einen frei wählbaren zugelassenen Feuerungskontrolleur zu veranlassen.

  • Ölfeuerungen bis 1000 kW werden alle zwei Jahre, Gasfeuerungen alle vier Jahre von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur überprüft, ob die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Dies kann im Rahmen des üblichen Heizungsservices oder durch den Kaminfeger geschehen.
  • Bei Holz-Zentralheizungen bis 70 kW sind alle vier Jahre CO-Messungen durchzuführen. Einzelraum-Holzfeuerungen erfordern alle zwei Jahre eine Asche- und Zustandskontrolle.

 

Kontakt Administrationsstelle

Kirchhofer Kaminfeger AG
Adi Kirchhofer
Hasenmoosstrasse 1
6023 Rothenburg

Tel. 041 281 36 86
E-Mail info@kirchhofer-kaminfeger.ch

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