Haupinhalt

Mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personen- oder Vermögenssorge zu übernehmen und/oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.

Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich zu beurkunden und wird erst mit der Validierung (Genehmigung) durch die zuständige Erwachsenenschutzbehörde wirksam. Es wird empfohlen, Existenz und Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt am Wohnort eintragen zu lassen, damit er im Ernstfall rasch auffindbar bleibt. Alternativ dazu kann er auch online in einem elektronischen Gesundheitsdossier (z.B. Evita) hinterlegt werden, so dass jederzeit von einem Computer aus darauf zugegriffen werden kann.

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