Haupinhalt

Ist die Zahlung der Steuern innert der vorgeschriebenen Frist für die zahlungspflichtige Person mit einer erheblichen Härte verbunden, kann die Bezugsbehörde die Zahlungsfrist erstrecken oder Ratenzahlungen bewilligen (Gesetzliche Grundlage § 199 Steuergesetz).

Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Formular inkl. Begründung mit monatlichem Einkommen, Mietzins, Prämien Krankenkasse, und weiteren Angaben vollständig aus.

Verfahren

Wir werden Ihr Gesuch prüfen und Ihnen eine Bestätigung sowie bei Bedarf die erforderliche Anzahl Einzahlungsscheine zusenden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.