Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Ist die Zahlung der Steuern innert der vorgeschriebenen Frist für die zahlungspflichtige Person mit einer erheblichen Härte verbunden, kann die Bezugsbehörde die Zahlungsfrist erstrecken oder Ratenzahlungen bewilligen (Gesetzliche Grundlage § 199 Steuergesetz).
Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Formular inkl. Begründung mit monatlichem Einkommen, Mietzins, Prämien Krankenkasse, und weiteren Angaben vollständig aus.
Name | Telefon | Kontakt |
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Buchhaltung | 041 268 01 20 | buha@emmen.ch |