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Erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Luzern

10. April 2025
Infolge der anhaltenden Trockenheit wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern auf «erheblich» gesetzt. Somit gilt im Wald und in Waldesnähe ein bedingtes Feuerverbot. Das bedeutet, Feuer sind nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.

Seit dem 10. April 2025 gilt im Kanton Luzern die erhebliche Waldbrandgefahr (Warnstufe 3). Das heisst, dass in Wäldern und Waldesnähe ein bedingtes Feuerverbot herrscht, womit das Entfachen von Feuer ausschliesslich auf fest eingerichteten Feuerstellen gestattet ist - jeweils mit der angebrachten Vorsicht.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden sich hier.

Grillstelle im Wald
Feuer dürfen nur auf fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. (Bild: zvg).