Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
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Das Areal Sonne liegt inmitten der Gemeinde Emmen und geniesst mit seiner unmittelbaren Nähe zum Sonnenplatz und dem Bahnhof Gersag den Status als eines der zentralsten Gebiete der Gemeinde. Gleichzeitig trägt das Areal mit den Wohn- und Gewerbebauten verschiedenen Alters, den offenen Parkplatzflächen und der ehemaligen Gartenanlagen eine sehr heterogene Zusammensetzung und mit ihr grosses Potential für eine qualitative Weiterentwicklung in sich. «Im Sinne der Siedlungsentwicklung nach Innen weist das Gebiet insbesondere entlang der Gersagstrasse eine Unternutzung auf», macht denn auch der Gemeinderat geltend.
Derweil liegt es auf der Hand, dass das Areal Sonne gerade aufgrund seiner Heterogenität und zentralen Lage unterschiedlichen Ansprüchen und Anforderungen gerecht werden soll. Wie wichtig die zukünftige Entwicklung des Gebietes rund um den Sonnenplatz für die Emmer Bevölkerung ist, zeigte sich bereits bei Umfragen zur laufenden Ortsplanungsrevision.
Änderungsbedarf identifiziert
Um die vielfältigen Ansprüche und Herausforderungen hinsichtlich Erschliessung und Parkierung, Freiraumgestaltung und städtebauliche Eingliederung aufeinander abzustimmen, wurde auf Grundlage eines Studienauftrags der Bebauungsplan Sonne erarbeitet. Am 22. März 2022 wurde dieser vom Einwohnerrat allerdings überraschend mit 21 zu 15 Stimmen abgelehnt. Überraschend deswegen, weil weder bei der Veröffentlichung des Siegerprojekts noch bei der Mitwirkung und öffentlichen Auflage eine breit abgestützte Skepsis gegenüber dem Projekt zu vernehmen war.
Der Gemeinderat hat die Hintergründe für die parlamentarische Ablehnung im Nachgang analysiert und sich insbesondere mit den Fraktionen des Einwohnerrates sowie der Bau- und Verkehrskommission ausgetauscht. «Verschiedene Optionen für die zukünftige Entwicklung dieses zentralen Gebiets in Emmenbrücke wurden sorgfältig geprüft», resümiert die Exekutive. «Der Bebauungsplan wurde dabei als geeignetes Instrument anerkannt, um eine qualitätsvolle Entwicklung im Gebiet Sonne sicherzustellen. In einzelnen Aspekten jedoch wurde Änderungsbedarf identifiziert.» Diese Bedürfnisse sind in den überarbeiteten Bebauungsplan Sonne eingeflossen, der in Form eines Berichts und Antrags (22/23) am 4. Juli 2023 in erster Lesung im Emmer Parlament behandelt wird.
Mitwirkungseingaben durch die Emmer Bevölkerung
Ergänzend zu den Gesprächen mit Fraktionen und Kommissionen wurde im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung auch die Meinung der Bevölkerung abgeholt. Dabei gingen 21 Eingaben von Privatpersonen, Ortsparteien, Vereinen, Unternehmen sowie der Ortsplanungskommission und der Umwelt- und Naturschutzkommission der Gemeinde Emmen ein. Diese beinhalten unter anderem Gedanken zum Schutz des Gasthofs Adler sowie Überlegungen zur Erschliessung und der Bemessung von Abstellflächen für Fahrzeuge.
Weiter war auch die Sicherung von Eigentumswohnungen sowie von preisgünstigem Wohnraum ein wesentliches Thema im Zuge der öffentlichen Mitwirkung. Sämtliche Eingaben aus der Mitwirkung sind im Mitwirkungsbericht (Beilage 24) nachzulesen. Zu jeder Eingabe nimmt der Gemeinderat darin Stellung. Zudem wird aufgeführt, ob und wie die Eingaben in den überarbeiteten Bebauungsplan eingeflossen sind.
Ziel der Mitwirkung ist es, dass noch vor der öffentlichen Auflage allfällige Optimierungen an den Planungsinhalten vorgenommen werden können. «Der Austausch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen hat den Gemeinderat dazu bewogen, zusätzliche Abklärungen durchzuführen bezüglich der Umsetzung preisgünstigen Wohnens, der Verkehrslösung zwischen Gersag- und Sonnenplatz sowie des Umgangs mit der Gastronomie- und Kulturnutzung im Gasthof Adler unter dem Aspekt von Lärmemissionen», hält die Exekutive im Bericht und Antrag fest.
Die wesentlichsten Änderungen des nun vorliegenden Bebauungsplans gegenüber der von der Parlamentsmehrheit abgelehnten Version umfassen folgende Aspekte:
Weiteres Vorgehen
Die aufgrund der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung überarbeiteten Unterlagen werden dem Einwohnerrat am 4. Juli 2023 zu einer ersten Lesung vorgelegt. Anschliessend findet die öffentliche Auflage statt, während der Einsprache erhoben werden kann. In der Folge (frühestens Ende 2023) wird das Geschäft zur zweiten Lesung und somit zur Beschlussfassung wiederum dem Einwohnerrat vorgelegt. Der Bebauungsplan untersteht daraufhin innerhalb einer Frist von 60 Tagen dem fakultativen Referendum. Schliesslich muss der Bebauungsplan zur Rechenschaft vom Regierungsrat genehmigt werden.
Weitere Informationen zum Projekt Areal Sonne finden sich auf der laufend aktualisierten Projektwebsite unter mitwirken.emmen.ch/sonne. Der Bericht und Antrag des Gemeinderates betreffend Bebauungsplan Sonne sowie Teilzonenplanrevision Sonne kann online unter emmen.ch/einwohnerrat eingesehen werden (Geschäftsnummer 22/23).