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Technische Probleme beim eUmzug

28. Dezember 2023
Die digitale Umzugsplattform eUmzugCH funktioniert derzeit nicht einwandfrei. Grund ist eine Störung bei der Aufgabe von eUmzug-Meldungen bei verschiedenen Gemeinden.

Die Ursache des Fehlers konnte laut eUmzugCH lokalisiert werden. Das Problem werde mit einem Software-Release im ersten Quartal 2024 behoben.

Betroffene Zu- und Wegzüger nach bzw. von Emmen erledigen Ab- und Anmeldungen sowie Umzüge innerhalb der Gemeinde alternativ direkt bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Emmen per E-Mail oder Post:

Einwohnerkontrolle
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 02 30
einwohnerkontrolle@emmen.ch

Wann muss ich mich bei der Gemeinde abmelden?
Wer in eine andere Gemeinde umzieht, muss sich innert 14 Tagen seit Umzug bei der bisherigen Gemeinde ab- und bei der neuen Gemeinde anmelden. Die Anmeldung ist erst nach erfolgter Abmeldung möglich. Achtung: Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss der Gemeinde die neue Adresse melden.

Umzug