Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
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Damit schafft der Einwohnerrat ein solides Fundament für die laufenden Verhandlungen mit der Eigentümerschaft des Grundstücks. Mit der Umzonung in eine öffentliche Zone ist nämlich die Frage der langfristigen Nutzung geklärt, wodurch die Basis für die Wertermittlung des Grundstücks geschaffen wurde (vgl. hier).
Eine Einigkeit zwischen Gemeinde und Eigentümerschaft konnte bis anhin nicht erzielt werden. Während der Gemeinderat die Landfläche für einen neuen Schulstandort nutzen möchte, sieht die Eigentümerschaft vor, auf dem Grundstück Wohnungen zu errichten. Weil die bisherigen Grundstücksverhandlungen ergebnislos verliefen, ist der Umzonungsantrag an ein Enteignungsrecht gekoppelt. Eine Enteignung bleibt indes das letzte Mittel. Stattdessen ist es dem Gemeinderat explizit ein Anliegen, eine einvernehmliche Lösung mit der Eigentümerschaft zu erzielen und das Grundstück freihändig zu erwerben.