Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Im Anschluss an die Prüfung der eingereichten Anträge werden die Einsprecherinnen und Einsprecher vom Gemeinderat zu Einspracheverhandlungen eingeladen. Nach den erfolgten Verhandlungen wird der Gemeinderat entscheiden, ob eine zweite öffentliche Auflage erforderlich ist oder das Geschäft dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Ortsplanungsrevision untersteht dabei dem fakultativen Referendum.
Bis zur Genehmigung durch den Luzerner Regierungsrat sind bei Baugesuchen sowohl die aktuell gültigen wie auch die neuen Bestimmungen einzuhalten.
Weitere Infos zum Prozess der Ortsplanungsrevision finden sich auf der Projektwebsite.