Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Unsichtbar, aber essentiell: Unter der Oberfläche des Emmer Gemeindegebiets verlaufen über 160 Kilometer öffentliche Kanalisationsleitungen und rund 130 Kilometer Wasserversorgungsleitungen. Tagtäglich liefern sie sauberes Trinkwasser in unser Zuhause und sorgen für eine sichere Entsorgung des Abwassers. Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb und Unterhalt der Anlagen sind in kommunalen Reglementen definiert. Darin festgehalten sind etwa Massnahmen zur Versorgungssicherheit und zum Gewässerschutz sowie die Finanzierung über Gebühren.
Neue Reglemente seit 1. Oktober 2024 in Kraft
Diese Reglemente sind allerdings veraltet. Das Siedlungsentwässerungsreglement (SER) der Gemeinde Emmen datiert aus dem Jahr 1992, während das Wasserversorgungsreglement (WVR) bereits seit 1965 in Kraft ist. Die Anforderungen haben sich zwischenzeitlich verändert. Insbesondere die Gebührensysteme vermögen den rechtlichen Ansprüchen nach dem Verursacherprinzip nicht mehr zu genügen. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit hat zuletzt vermehrt zu Diskussionen über die Gebührenerhebung geführt.
Die veralteten Reglemente wurden deshalb einer Gesamtrevision unterzogen. Im Juli 2024 hat der Einwohnerrat die revidierten Reglemente in zweiter Lesung einstimmig angenommen. Am 1. Oktober 2024 sind die neuen Reglemente inklusive zugehörige Vollzugsverordnungen in Kraft getreten – dies sehr zur Freude von Judith Luible, Leiterin Departement Tiefbau und Werke: «Ich bin froh, dass wir den intensiven Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss bringen konnten und das Team nun bestens für die interne Umsetzung gerüstet ist.»
Verursachergerechte Gebührenberechnung
Für die Finanzierung der Siedlungsentwässerung und der Wasserversorgung werden Anschluss- und Betriebsgebühren erhoben. Anschlussgebühren werden beim Anschluss an die bereitgestellte Infrastruktur ober bei einer Vergrösserung des Leistungsbezugs fällig, während die jährlichen Betriebsgebühren zur Deckung der Betriebs-, Unterhalts- und Erneuerungskosten dienen.
Als zentrales Element der Gesamtrevision wurde das bisherige Gebührensystem angepasst. Für die Erhebung der Anschluss- und Betriebsgebühren fungiert neu ein verursachergerechtes Tarifzonenmodell, das sich in mehreren Gemeinden bereits bewährt hat.
Die Anschlussgebühr wird ab dem 1. Oktober 2024 gemäss den neuen Reglementen erhoben. Stichtag ist der Tag der Baubewilligungserteilung. Vor diesem Datum erteilte Baubewilligungen werden nach dem bisherigen Reglement beurteilt. Die Betriebsgebühr wird erstmals im Dezember 2025 basierend auf dem neuen Reglement in Rechnung gestellt. Im Dezember 2024 erfolgt die Rechnungsstellung der Betriebsgebühr aufgrund des bisherigen Reglements. Weitere Informationen erhalten die Grundeigentümerinnen und -eigentümer mit den kommenden Rechnungen.
Der vollständige Bericht und Antrag zur Gesamtrevision des Wasser- und Abwasserreglements kann hier nachgelesen werden.