Haupinhalt

Lichtverschmutzung am Seetalplatz? Gemeinderat sieht keinen Handlungsbedarf

7. November 2024
Hat Emmen genug getan, um die Lichtverschmutzung am Seetalplatz einzudämmen? «Ja», sagt der Gemeinderat in seiner Antwort zur Interpellation der SVP-Fraktion und betont, dass die bestehenden Vorschriften und Auflagen bereits strenge Massstäbe setzen. Sowohl für das Neubauprojekt 4Viertel als auch für künftige Bauvorhaben sieht er derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Die Frage nach Lichtverschmutzung hat in Emmen wiederholt Diskussionen ausgelöst. Nun legt der Gemeinderat eine ausführliche Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion vor, welche kritische Fragen zur Lichtgestaltung am Seetalplatz aufgeworfen hatte. In seiner Stellungnahme geht der Gemeinderat auf die geltenden Vorschriften und Auflagen ein, welche in Emmen schon seit einigen Jahren Anwendung finden, und stellt klar, dass die Gemeinde hier bereits umfassende Vorkehrungen getroffen hat.

Rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Auflagen
Der Gemeinderat erläutert, dass Lichtemissionen in Emmen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bereits seit geraumer Zeit streng beurteilt werden. Diese Beurteilung erfolgt im Einklang mit dem Umweltschutzgesetz sowie spezifischen Verordnungen der Gemeinde, die unter anderem Obergrenzen für die Helligkeit und Betriebszeiten vorschreiben.

Seit 2021 stützt sich Emmen zudem auf die «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des Bundesamts für Umwelt (BAFU), welche strikte Richtlinien zur Lichtintensität und Lichtfarbe definieren. «Die Beleuchtungen müssen nach dem Vorsorgeprinzip so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist», schreibt der Gemeinderat. Die Reklameverordnung regelt zudem, dass Aussenbeleuchtungen zwischen 22 und 6 Uhr grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen.

Lichtemissionen beim 4Viertel
In der Interpellation kritisiert die SVP-Fraktion insbesondere die Beleuchtungsanlage beim Gebäude 4Viertel. Die Gemeinde stellt hierzu klar, dass die Beleuchtungen und Reklameanlagen im Rahmen der Baubewilligung festgelegte Auflagen zur Lichtfarbe und Leuchtintensität erfüllen müssen. So dürfen die eingesetzten LED-Leuchten eine Lichtfarbe von 3000 Kelvin nicht überschreiten.

Auch bei der Helligkeit wurden alle Anforderungen eingehalten, wie der Gemeinderat bestätigt: «Bei der Schlussabnahme im März 2024 wurde die maximale Leuchtdichte auf 110 cd/m² herunterreguliert.» Eine zusätzliche Nachkontrolle ist aktuell nicht vorgesehen, da alle Auflagen vollständig umgesetzt wurden.

Künftige Bauprojekte am Seetalplatz
Auch für künftige Bauprojekte am Seetalplatz legt der Gemeinderat Wert auf klare Regelungen: Der Plan Lumiere für Luzern Nord bildet die Grundlage für die Lichtgestaltung in diesem Gebiet. Zusätzlich wird von der Gemeinde für alle neuralgischen Bauvorhaben ein detailliertes Beleuchtungskonzept verlangt, das Bestandteil der Baubewilligung ist. Der Fachbereich Umwelt und Energie prüft dabei, dass unnötige Lichtemissionen konsequent vermieden werden.

Sollte es in Zukunft dennoch zu störenden oder gar schädlichen Lichtemissionen kommen, behält sich der Gemeinderat vor, Massnahmen wie die Begrenzung der Betriebszeiten oder Lichtintensität zu verschärfen.

Ausblick auf die kommende Sitzung
Zusätzliche Massnahmen am Seetalplatz sieht der Gemeinderat vorerst als nicht notwendig an. Die Interpellation der SVP-Fraktion zur Lichtverschmutzung wird an der kommenden Einwohnerratssitzung am 12. November 2024 weiter diskutiert.

Die vollständige Traktandenliste ist online verfügbar und kann hier abgerufen werden. Die Sitzung des Einwohnerrats startet um 14 Uhr und wird im Betagtenzentrum Emmenfeld abgehalten.

Lampe in der Dunkelheit
Der Gemeinderat hält in seiner Antwort fest, dass die bestehenden Vorschriften und Auflagen zur Eindämmung von Lichtemissionen am Seetalplatz als ausreichend betrachtet werden und aktuell kein weiterer Handlungsbedarf besteht. (Bild: zvg)