Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
Lichtimmissionen sind Einwirkungen im Sinne des Umweltschutzgesetzes. Im Rahmen der Vorsorge sind die Emissionen durch Massnahmen an der Quelle so weit zu begrenzen, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Seit einigen Jahren verfügt die Gemeinde in allen Baugesuchen Auflagen zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen. Treten trotzdem lästige oder schädliche Einwirkungen auf, kann die Gemeinde die Auflagen verschärfen und z.B. Lichtstärke und Betriebszeit von Aussenbeleuchtungen oder Reklamen weiter begrenzen.
Für früher bewilligte Bauten und Anlagen ohne Auflagen zur Begrenzung von Lichtemissionen gibt es keine übergeordneten Grenzwerte und Regeln. Im Falle von schädlichen oder lästigen Auswirkungen müssen diese im Einzelfall beurteilt werden.
Vorgehen bei schädlichen oder lästigen Lichtimmissionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt und Energie | 041 268 02 44 | umweltschutz@emmen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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