Haupinhalt

Es handelt sich um wiederkehrende Beiträge und Leistungen, die für ein kontinuierliches, qualitativ hoch stehendes kommunales Kulturangebot beispielsweise an Kultur- und Gesellschaftsvereine ausgerichtet werden. Zuständig für die Beurteilung und Zusicherung ist der Gemeinderat.

Weitere Infos finden sich direkt im Beitragsgesuch.

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