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Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Einwohnerkontrolle Emmen melden und sich in der Amicus-Datenbank erfassen lassen. Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Meldung bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind. Erst wenn eine Person in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.

Registrierung
In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der Amicus-Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen. Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z.B. Importhunde), muss er innert zehn Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.

Adressänderung / Zu-, Weg- & Umzug
Personendetails können in der Amicus-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert zehn Tagen bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.

Besitzerwechsel (Handänderung)
Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jegliche Handänderung innert zehn Tagen der Betreiberin der Amicus-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter selbständig unter amicus.ch einloggen und die Mutation erfassen.

Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes melden. Mit dem untenstehenden Formular melden Sie Ihren Hund in der Gemeinde Emmen an bzw. ab.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.