Haupinhalt

Die Siedlungsentwicklung findet im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung statt. Gebiete und Räume werden unter Mitwirkung der Bevölkerung und in demokratischen Verfahren lokalisiert, abgegrenzt und mit den Nachbargemeinden und den Zielsetzungen der Region abgestimmt. Die Nutzungsplanung ist grundeigentümerverbindlich.

Konkret sind dies die Richt- und Nutzungsplanung, Gebiets- und Sondernutzungsplanung, Verkehrsplanungen (z.B. T30 Zonen), die Belangen des Natur- und Heimatschutzes sowie die Koordination energierelevanten Tätigkeiten.

Die Nutzungsplanung wird begleitet von der gemeinderätlichen Ortsplanungskommission.

Rechtsgültige Nutzungsplanung
Die aktuell rechtsgültige Nutzungsplanung (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement) finden Sie hier:
Zonenplan (PDF 72 MB)
Bau- und Zonenreglement

Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan

Orts- und Zonenplan Online

Revision der Nutzungsplanung
Die Nutzungsplanung der Gemeinde Emmen wird den veränderten gesetzlichen Voraussetzungen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene angepasst.

Kontakt

Planung
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 25
ortsplanung@emmen.ch