Die Abteilung Tiefbau ist für sämtliche Strassen- und unterirdischen Bauten zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst: - öffentlicher Strassenraum
- plant, koordiniert und realisiert die gestaltungsrelevanten Bauvorhaben - Rad- und Fusswegprojekte
- private Erschliessungen - Dimensionierungsgrössen und Konzeptbearbeitung durch die Direktion Bau und Umwelt Tiefbau - Projektgenehmigung durch den Gemeinderat Emmen (Strassengesetz Kt. Luzern, Strassenreglement, Parkplatzreglement, Strassenverzeichnisplan)
Die Abteilung Siedlungsentwässerung sorgt dafür, dass Abwässer aller Art verlustfrei abgeleitet werden. Zu den Kernaufgaben gehören: - öffentliche Abwasseranlagen
- Betrieblicher und baulicher Unterhalt der Kanalisation und Spezialbauwerke - Reinigung, Zustandserfassung, Auswertung des öffentlichen Kanalnetzes, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung - Projektbegleitung / Projektierung - Erarbeiten von Vorlagen: Gemeinderat / Einwohnerrat / Bürgerschaft
- Liegenschaftsentwässerung (Gebäude- und Grundstückentwässerung) - Konzepterarbeitung mit Planer, Projektgenehmigung und Abnahme durch die Direktion Bau und Umwelt.
- private Abwasseranlagen - Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die Grundstückentwässerung stets in funktionstüchtigem sowie gewässerschutztechnisch gutem Zustand gehalten wird. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Abwasservorbehandlungsanlagen (Bsp. Spaltanlagen, Abscheideanlagen, etc.) sowie Schlammsammler regelmässig unterhalten, respektive entleert werden.
Wuhrpflicht
Gemäss dem kantonalen Wasserbaugesetz vom 30. Januar 1979 sind die Anstösser und Wuhrgenossenschaften von stehenden und fliessenden Gewässer verpflichtet, ihren Uferanteil oder Bachabschnitt zu unterhalten und zu pflegen. Dabei sind insbesonders Uferschäden zu beheben sowie Treibgut, Unrat, umgestürzte und angeschwemmte Bäume zu beseitigen.