Haupinhalt

Gemäss Gemeindeordnung von Emmen entscheidet die Bürgerrechtskommission unter Berücksichtigung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung abschliessend über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer und Ausländerinnen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren.

Bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen sind nebst den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen auch die Richtlinien der Gemeinde Emmen zu berücksichtigen.

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Bürgerrechtskommission
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke

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Bericht über die Kommissionstätigkeit der Bürgerrechtskommission 2023 (PDF, 96.78 kB) Download 0 Bericht über die Kommissionstätigkeit der Bürgerrechtskommission 2023